Ändert sich die Höhe der Witwenrente wenn man die Steuerklasse 1 erhält (vorher 3)?

1 Antwort

Grundsätzlich gilt:

"Wenn das monatliche Nettoeinkommen des Hinterbliebenen ab 1. Juli 2019 oberhalb eines Freibetrags von 872,52 Euro West bzw. 841,89 Euro Ost liegt, wird es auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. 40 Prozent des Betrages, der 872,52 Euro im Westen und 841,89 im Osten übersteigt, wird von der Hinterbliebenenrente abgezogen. Bei hohem eigenen Einkommen besteht dann nach geltendem Recht kein Anspruch mehr auf Hinterbliebenenrente.

Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft. So ist sichergestellt, dass er mitwächst, wenn die Renten erhöht werden. Die Rentenwerte ändern sich jährlich am 1. Juli."

Es kann sein - da bin ich mir nicht sicher - dass in Deinem Rentenbescheid drin steht, dass Änderungen in den Einkommensverhältnissen gemeldet werden müssen. Ich rate dazu, mal einen Termin bei der DRV zu machen, bei 250 Euro netto weniger kann sich das lohnen, die Einkommensanrechnung überprüfen zu lassen. Im obigen Text ist ja auch vom Netto die Rede.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank für Deine Antwort! Ich wusste jetzt nicht mehr genau, ob vom Brutto oder vom Netto ausgegangen wird. Aber wenn es um das monatliche Nettoeinkommen geht werde ich auf jeden Fall mit der DRV Kontakt aufnehmen. Danke für Deinen Tipp!

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