Nachträglicher Balkonanbau als anschaffungsnahe Herstellungskosten?

1 Antwort

"So wie ich das verstanden habe, fallen die Kosten für den Balkonanbau unter 'Herstellungskosten' und können demnach nur mittels Afa über 50 Jahre abgeschrieben werden." Richtig, siehe auch:

https://www.immobiliencapital.de/erhaltungsaufwand-steuertipp-fuer-vermieter

Die 3 Jahre oder 15 % der Anschaffungs-/Herstellungskosten sind allerdings nur bedingt eine Grenze. In der Rechtsprechung überwiegt, ob die Kosten für Werterhalt oder Wertsteigerung anfallen. Ein Balkonanbau führt wohl garantiert zur Wertsteigerung, wenn das selbst schon beim Anbau einer Markise so gesehen wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung