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Firmenwagen möglich ?

Hallo zusammen,

Ich bin derzeit dabei mich nach einem Auto umzuschauen, und frage mich, ob ich eine meiner Selbständigkeiten irgendwie steuerlich nutzbar machen könnte - sprich ob ein Firmenwagen in meiner Situation möglich wäre:

Ich bin hauptberuflich Angestellter woher ich auch mein Haupteinkommen beziehe.

Zudem bin ich mit einer zweiter Person geschäftsführender Gesellschaftter einer UG.Ich bin dort also angestellt und beziehe ein Gehalt. Die UG macht jährlich ca. 35.000 EUR Umsatz bei einem Gewinn von ca. 18.000 EUR. Leider ist ein reines Onlinegeschäft ohne Kundenkontakt - der Firmensitz läuft zudem auf meine Heimadresse, was es bzgl. Firmenwagen evtl. schwer machen dürfte...

Weiter betreibe ich noch ein Einzelunternehmen, das ebenfalls nur Softwaredienstleistungen anbietet und keinen Kundenkontakt hat (und ebenfalls auf meine Heimadresse läuft). Das Enzelunternehmen schleicht sich aber im Moment aus -> Umsatz und Gewinn sind jährlich nur noch im 4stelligen Bereich und ich wollte es ohnehin in Kürze abmelden.

Mit dem Einzelunternehmen sehe ich für meine Frage eher schwarz und habe es nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Folgende Fragen stellen sich mir nun:

1.) Bekomme ich einen Geschäftswagen für die UG überhaupt durch, wenn dieser fast ausschließlich privat genutzt würde (kein Kundenkontakt) ?

2.) Falls ja, könnte ich das Ganze über die 1% Regelung durchbekommen ? Mit Fahrtenbuch hätte ich vermutlich nur für den Kaufpreis einen Vorteil, da die Nutzung ja fast ausschließlich privat wäre.

3.) Wir planen aus diversen Gründen in Kürze die Gründung einer "Zweitniederlassung" im Haus meines Kollegen. Hierdurch würden einige Fahrten zwischen unseren Wohnorten zu Besprechungen etc. anfallen, wodurch ich auf ca. 30% geschäftliche Nutzung kommen würde. Würde es das vereinfachen ?

4.) Die UG hat vergleichsweise wenig Eigenkapital, da wir Gewinne zu einem Großteil als Gehälter auszahlen. Ich wollte mir ein Auto für ca. 15.000 kaufen (gebraucht), was die UG nahe an die Insolvenz bringen würde ;-) Wie könnte sowas trotzdem funktionieren ? Eine Möglichkeit wäre ja, dass ich der UG ein Darlehen gebe, um das nötige Kleingeld für den Autokauf zu haben. Dumm nur, wenn ich das Auto selbst finanzieren muss, oder ? Dabei hätte ich ja die schlechten Konditionen wie MwSt. etc., die ich mir ja ersparen wollte.

Ich bin für jede Meinung dankbar...

PS: Ich will das Finanzamt nicht austricksen - aber ich möchte die bestehenden Möglichkeiten einfach nutzen :-)

Finanzamt, Recht, Steuern, Steuerrecht, Fahrtenbuch, Firmenwagen

Arbeit aus religiösen Gründen aufgeben

Hallo,

es geht darum: . Bin selbstständig, verdiene aber noch nicht genug, sprich ich verdiene ca 350 Euro momentan. Die Aussichten sind gut, das Ganze wird aber noch einige Zeit wohl dauern, bis ich soviel verdiene, dass ich nicht mehr auf Hartz 4 angewiesen bin (1-2 Jahre).

Ich lebe mit meiner Partnerin zusammen (Bedarfsgemeinschaft), wir haben 2 Kinder.

Für mich ist nicht das Arbeitsamt, sondern das Landratsamt zuständig.

Ich bekomme von meinem Fallmanager Stellen vorgeschlagen und muss mich auf die bewerben und natürlich auch eigeninitiativ muss ich mich bewerben, sprich 6 Bewerbungen pro Monat. Darf eine Vollzeitstelle nicht ablehnen.

Nun habe ich mich auf eine Stelle als Fahrer (Eigeninitiative) beworben. Vorstellungsgespräch war gut, durfte heute loslegen. Leider doch kein Arbeitsvertrag, es sind noch andere Bewerber da. Er kommt Ende der Woche auf mich zu hieß es heute. Aber das ist auch nicht das Problem.

Zu meiner Frage: Ich habe heute bei dieser Arbeit feststellen müssen, dass ich "Sachen" liefern muss, die ich aus religiösen Gründen nicht liefern darf. Wie soll ich nun vorangehen? Soll ich meinem Fallmanager mitteilen, dass ich die Arbeit aus religiösen Gründen nicht ausüben darf? Muss ich mit Sanktionen rechnen?

Andere Frage: Darf ich mir auch einen anderen Fallmanager wünschen? Ich habe das Gefühl, dass er mich einfach nur loshaben will...mir keine Stellenangebote schickt, die auf mein Profil passen. Er sucht keine langfristige Lösung mit mir, unterstützt mich einfach nicht. Ich hatte ihm vorgeschlagen, dass ich einen Kurs starte, das ca. 10 Monate geht. Am Ende ist man zertifizierter Java-Programmierer. In der Regel wird das vom Arbeitsamt 100% gefördert. Nur mein Fallmanager vom Landratsamt meinte, dass das nur dann gehen würde, wenn ich schon vorher eine Zusage von einer Firma hätte. (Wie soll das gehen, 10 Monate vorher?). Was meine Selbstständigkeit angeht, interessiert ihn das auch nicht wirklich...

naja sorry, wegen dem langen Text...hoffe jemand kann mir da ein wenig weiterhelfen

lg martin

ALG 2, Hartz IV, Recht, SGB, SGB II, Sozialrecht

Nebenjob beim BAföG-Amt nicht rechtzeitig angegeben :(

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Mein Bewilligungszeitraum ist ab Oktober jedes Jahres. Jetzt fülle ich das Formular für eine Bewilligung für den nächsten Bewilligungsraum. Was mir jetzt aufgefallen ist, ist folgendes "Bitte teilen Sie uns Änderungen des Einkommens im Laufe des BWZ unverzüglich mit.". Ich arbeite aber seit März als Werkstudent (aber kein Mini-Job-Vertrag), ich habe das damals aber nicht mitgeteilt, da als ich für den vorigen Bewilligungszeitraum das Formular ausgefüllt habe, ich das außer Acht gelassen habe, da ich ja weder gearbeitet habe, noch das beabsichtigt habe. Außerdem verdiene ich durchschnittlich 400 EUR pro Monat, so dass dieses Einkommen nicht meinen Anspruch auf den vollen BAföG-Satz. Nun, welche konsequensen kann es denn haben, dass ich das nicht rechtzeitig mitgeteilt habe bzw. kann man jetzt etwas machen, um die Konsequenzen zu vermeiden, eventuell beim Vorhanden irgendwelcher mildernder Umständen? Ich bin z.B. chronisch krank und leidet unter einem gewissen Konzentrationsverlust. Ich habe gelesen, dass auf mich eine Geldbuße bis zu 2500 EUR kommen kann :(. Wie soll ich das Formular ausfüllen? "Ich werde im Bewilligungszeitraum vom 03.2013 bis 09.2014 (...) Einnahmen erzielen" oder doch "(...)vom 10.2013 bis 09.2014"? Ich würde natürlich auch alle Abrechnungen meiner Bezüge und den Arbeitsvertrag mitschicken.

Danke schon mal

P.S. Ich habe mir jetzt überlegt, dass ich gleich am Dienstag ( montags haben sie keine Sprechzeiten ) mit Abrechnungen zu meinem Ansprechspartner rennen muss, als noch before ich einen neuen Antrag stelle ( da ich noch nicht alles dafür habe ) und auf seine Kulanz hoffen. Oder soll ich das lieber schriftlich machen? Bitte gebt mir Tipps, wie ich mich in dieser Situation besser verhalten sollte, wie und was ich sagen bzw. schreiben sollte...

Danke danke dankeeee!!!

BAföG, nebenjob, Recht, Sozialrecht, Ausbildungsförderung, Förderungsrecht

Rollerkauf ein Flop. Rechte des Verbrauchers? Stress statt Spaß.

Welche Rechte habe ich als Verbraucher beim Kauf eines Rollers? (Neukauf im Laden) Punkt 1: Rückgaberecht. - Nutzungsdauer des Rollers genau eine Woche - Zurückgelegte Kilometer – 90 Vor dem Kauf habe ich den Verkäufer auf diese Thema angesprochen. Der Jungermann, der Sohn des Inhaber meinte: „Im Grunde schon, aber Sie müssen die gefahrene Kilometer erstatten“ Von vorne weg, als ich mit dem Vater eine Woche später telefoniert habe: „Was für eine Rückgabe? Es gibt bei mir keine Rückgabe! Sie sind doch mit dem Roller schon gefahren! Keine Diskussion mehr“ FRAGE AN EXPERTEN: Wer hat Recht, der Sohn oder der Vater. Hat ein Verbraucher auch in diesem Fall Rückgaberecht? Punkt 2: Transport Kosten beim Mängelanspruch - Die Tankanzeige war kaputt. Ich musste den Roller zwei Stunden schieben. (war leichtbekleidet ohne Geld und Handy am See baden) - Nach dem Tanken sprang der Roller trotzdem nicht mehr an. Vorgeschichte: ich habe den Roller bei uns in Augsburg vor Ort erworben, und mit einem geliehenen VW-Bus nach Hause transportiert. ( da doch andere Ende der Stadt, wohne außerhalb) So, zurück zum Mängelanspruch. Ich habe dem Verkäufer schriftlich eine Frist für Mängelbeseitigung gesetzt, andernfalls trete ich vom Vertrag zurück. Ergänzend habe ich ihm den Standort des Rollers genannt. Da er am Telefon davor an einer leicht reparierbaren Fehler sprach, so fand ich die 5 Tage Frist als angemessen. Der Händler wollte, dass ich den Roller vorbei bringe. Ich wollte, dass er zu mir kommt und den Roller vor Ort repariert oder den Roller selber abholt. Warum? Als erstens, habe ich wirklich keine Zeit (meine ursprüngliche Gedanken – Roller = Stressabbauen = etwas Spaß habe usw.) Zum zweiten, weiß ich, wie ein Unternehmer sich fühlen muss, wenn seine Kunden berechtigt unzufrieden sind, wenn die neue Ware (1.300€) bereits nach einer Woche kaputt ist. Nämlich: Verantwortungsvoll, Entgegenkommend, Schamgefühl.

Zu weit gedacht. Seine telefonische Rückmeldung auf meine Beschwerde: „Warum schieben sie ihn denn, lassen sie stehen und rufen sie ein Taxi oder Abschleppdienst“….“sie sollen auf die gefahrene Kilometer achten und nicht auf Tankanzeige“ usw.

Und so kam der Händler ein paar Tage später und holte den Roller ab. (Er hat dafür auch ein passendes LKW mit einer kleiner Rampe)

Heute war letzter Tag, Fristablauf. Der Händler rief mich an, der Roller ist fertig ich kann ihn abholen, ABER nur wenn ich vorher 30 € fürs Transport bezahlt habe.(Er hat ihn ja abgeholt)

Trift das § 439 (2) BGB in meinem Fall oder gib es da irgendwelche Ausnahmen. Kann ich von dem Verkäufer Rücktransport nach Reparaturen ruhig verlangen? Und wenn er damit nicht einverstanden ist und die Frist abgelaufen ist, kann ich vom Vertrag zurücktreten und das Geld verlangen?

Und wenn erneut die gleiche Mängel auftreten und ich den Roller (Gott bewahre) wieder schieben muss. Kann ich dann ein Schadenersatz fordern und vom Vertrag zurücktreten?

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Recht, Verbraucherschutz, Mangel, Rücktritt

Hilfe: Rechnung doppelt so hoch, nicht erfüllte Arbeiten enthalten, Pfusch und er droht mit Klage

Guten Tag zusammen! Ich hoffe sehr, dass uns jemand weiter helfen kann: Im November letzten Jahres gaben wir zwei Dinge bei einem Heizungsbauern/Blechnerei in Auftrag. 1. Solaranlage prüfen 2. Zwei Bleche fertigen und montieren um die Ein- bzw. Austrittsstelle des Edelstahlrohres (Kamin) am Haus zu verkleiden. Mündlich hieß es, alle Arbeiten werden ca 350 Euro kosten. Im Nov. kam dann ein Monteur und ein Azubi. wir unterschrieben, dass sie 2,5 h blieben. Die Solarflüssigkeit, die ausgetauscht wurde, wurde per Schlauch in unseren Garten geleitet mit der Aussage, das wäre o. k., es baut sich ab. Die Bleche wurden jetzt angebracht und das Loch das um das Edelstahlrohr ausgesägt war (Holzpanele/Dach) wurde nicht vollständig abgedeckt, was ja der Sinn dieser Arbeit sein sollte. Nun die Rechnung: 775 Euro, darin entlhalten: 56 Euro Entsorgung der Solarflüssigkeit (die in unserem Garten landete, was der Chef nun leugnet), 6 h Monteur (auf Nachfrage: 2,5 Monteur, 2,5 Azubi, 1h Kostenvoranschlag) und zum Mangel an dem Blech heißt es: Da war die Vorarbeit ja schon schlecht, das Loch um den Kamin war zu groß ausgeschnitten, stimmt, aber deswegen sollten die Bleche es ja verdecken! Der Handwerker will nun sein Geld, erst wenn er das vollständig hat, bessert er evtl. noch was nach und wenn wir nicht alles zahlen droht er mit Klage. Wie sollen wir uns verhalten? Wir sind wirklich ratlos! Vielen Dank!

Handwerker, Heizung, Kostenvoranschlag, rechnung, Recht, Schaden

Schikane Familienkasse?

Die Familienkasse zahlt nun bereits seit 1,5Jahren kein Kindergeld. Der elende Krieg per Brief geht mir langsam echt auf die Nerven, da ich auch anderes zu tun habe als dauernd das Selbe zu schreiben. Sachverhalt in Kürze: Schüler bis 6/11 - Ausbildung ab 7/11 in 6/12 wurde KiGe für 1/10-11/11 zurück gefordert 25.7.12 Einspruch inkl AdV - Eingang am 10.8.12 - Unterlagen Beigefügt: Einnahmen abzl Werbungskosten sauber und ordentlich aufgelistet, da diese in dem Umfang mit Reisekosten nicht ins entsprechende Formular passen, Antrag auf Kindergeld ab 1/12 16.08.2012 - Unterlagen angefordert: Erklärung zu den Werbungskosten 2011, Kopie LstK 2011, Erklärung Erwerbstätigkeit 09.10..2012 Ablehnung AdV da keine ernsthafte Zewifel an der Rückforderung bestehen (da Mutter bockig weil der GV da war hat sie das nich zum Kind geschickt und Frist verstrichen dagegen wieder Einspruch einzulegen) 10-12/2012 4 Anrufe bei Familienkasse, keine Auskunft und einfach aufgelegt bei Nachfrage nach Namen 06.11.2012 Email mit Frist zur Bearbeitung 03.12.2012 Telefonat wpnach Formular Antrag auf Auszahlung des anteiligen KiGe fehlt, wurde am 31.12. per fax gesandt, angeblich wurde das mit Schreiben vom 08.11. angefordert (Post an Kind Adresse kam aber nicht an) 03.01.2013 Kopie des Schreibens vom 08.11.12 in dem mitgeteilt wird, dass eine Berechtigtenbestimmung am Gericht vorgenommen werden soll, da kein Elternteil barunterhalt leistet, diese Information stammt aus dem Fax vom 3.12., sehr verwunderlich wie die das am 8.11. angeblich schon wußten Bisher hat niemand nach einer Berchtigtenbestimmung gefragt, ich wohne bereits seit 2008 im eigenen Haushalt und bekomme kein Unterhalt außer das Kindergeld von meiner Mutter. Meinen Vater kenne ich nicht der hat sich nie für mich interessiert und ich hatte nie Kontakt seit meiner Geburt. Wieso ist das nun für 2011 ein Problem? Ist das alles korrekt so wie das läuft das bezweifel ich sehr stark. Hat Dienstaufsichtbeschwerde erfolgsausichten? Oder vergebene Lebensmühe? Wie bekomme ich das Geld ich benötige es dringend. Danke für jede Hilfe. P.S. ich hoffe ich habe nicht zu viele Schreibfehler in der Eile bin einfach so Sauer auf diesen Staat!

Behörden, kinder, Kindergeld, Recht, Sozialleistungen, Sozialrecht, Steuern

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