Recht – die neusten Beiträge

Erbengemeinschaft ist sich einig, jetzt macht das Amt Ärger

Hallo zusammen, wir sind eine Erbengemeinschaft von 13 Menschen. Unser Onkel(im Oktober verstorben) hat uns ein kleines, ungünstig gelegenes Haus in einem Dorf, Grundstücke und Bargeld hinterlassen.Die Erbengemeinschaft hat sich geeinigt, das Haus der Pflegerin unseres Onkels zu einer Summe, die sie zahlen kann zu überlassen.Die Grundstücke wurden ebenfalls günstig abgegeben.Alle haben im Beisein eines Notars unterschrieben, nachdem vom Amt die Erbengemeinschaft anerkannt wurd. Einer der Erben steht unter Betreuung seines Sohnes, deshalb wurden die Unterlagen an das zuständige Gericht übersandt.Dieses Gericht hat jetzt einen Anwalt eingeschaltet und überprüft die Sachlage, weil sie selbst einen weitaus höheren Verkaufswert ansetzen wollen. Wir sind alle fassungslos.13 Leute sind sich einig, was eine enorme Leistung ist heutzutage)insgesamt würde eine Summe von 70000€ aufgeteilt(Haus und Grundstücke 35000€) und nun kommt das Amt und stellt alles in Frage. Wie kann das sein und was können wir tun?Um was geht es eigentlich?Was verdienst das Amt an dieser Erbengemeinschaft? Müssen wir uns auch einen Anwalt nehmen? Ich weiß, das sind viele Fragen, aber der Brief kam heute mit der Post (gab schon einen Vorlauf zwischen den Jahren) und wir können heute niemanden fragen.Alles ist unterschrieben, Kaufverträge usw. Könnt ihr mir ein wenig weiterhelfen? Herzlichen Dank papu

Gericht, Anwalt, Betreuung, Erbengemeinschaft, Recht

Kann ich Nachlass bekommen, wenn Möbel nach 9 Monaten immer noch nicht komplett geliefert sind?

Bitte nehmen Sie die Fa. Hülsta und die Fa. Biller, Eching, in die Negativliste eines Herstellers und Händlers auf, die sich den schwarzen Peter bei Reklamationen zu Lieferungen des Programmes Lilac von der Fa. Hülsta zuspielen. Wir warten seit März 2010 (= NEUN Monate) auf die Lieferung etlicher Möbel aus diesem o.a. Programm von Hülsta. Neben mehreren Oberflächen-Lackschäden (im Laufe von 7 Monaten immerhin behoben), warten wir nun bereits zum dritten Mal auf einen auszutauschenden Hängeschrank. Dieser war zweimal nicht ordentlich verleimt und der Boden löste sich jeweils, dh konnte lediglich als nicht nutzbarer beräumbarer Zierschrank dienen. Die Fa. Biller hat es leider auch versäumt alle Reparturaufträge zu vereinen, so dass hier Reklamation einzeln abgearbeitet wurde, ohne unser Gesamtreklamationspaket einmal ordentlich abzuwickeln. Bislang wurden die mehrfach notwendigen Liefertage ohne Rücksicht auf Berufstätigkeit vorgegeben. Mehrfach haben wir bei Hersteller und Händler den Vorgang dargelegt. Da das Wohnzimmer mit mehr als 10.000.-€ Gesamtkaufpreis von uns leider im August 2010 bei der ersten Lieferung sofort bezahlt wurde, ist es sowohl Händler auch Hersteller scheinbar ziemlich egal, diesen offenen Auftrag fertig zu erledigen und va auf eine von uns schriftlich geforderte Entschädigung einzugehen. Was sollen wir nun noch tun?

möbel, Nachlass, Recht, Reklamation

Privater Verkauf von Restposten aus eigener Geschäftsauflösung

Hallo zusammen Ich habe folgendes Problem. Ich war bis ende April gewerblicher Anbieter bei Ebay, mein Gewerbe habe ich zum 1. April abgemeldet.Ich habe dann , nach umstellung meines Kontos bei Ebay auf Privat (anfang Mai ) einige meiner Restposten aus meinem Geschäft angeboten.Habe in der Artikelbeschreibung angegeben, das es sich um Restposten handelt. Jetzt habe ich von einem Anwalt ein Schreiben erhalten, er möchte von mir eine Unterlassungserklärung unterschrieben haben, und fordert einen Betrag von 650,- Euro von mir. Gründe: meine Anzahl von Bewertungen,in den letzten Wochen, Monaten, Ich verkaufe neue Ware ohne Rückgaberecht und Wiederruf einzuräumen. Da ich das als Privatperson mache, währe das Wettbewerbswiedrig gegenüber den anderen Anbietern gleicher Artikel. Genau dieser Anwalt hat eines dieser Angebote ca. 1 Wohe vor dem Schreiben von mir gekauft ( wahrscheinlich zur Beweissicherung im Auftrag) Jetzt meine Frage: Darf ich meine eigenen Artikel nicht weiterverkaufen? Ich kann sie ja schlecht wegschmeissen. Der Erlös der Angebote,wird weiterhin auf meinem Geschäftskonto gutgeschrieben und der Gewinn hieraus auch später versteuert. Falls ich mich nicht klar ausgedrückt habe, und Fragen sind , werde ich diese gerne weiter beantworten. Ich habe mittlerweile auch schon einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Wollte vorab gerne schon ein paar Meinungen hören.

Recht

Braucht man einen Erbschein für eine Klage auf Schmerzensgeld ?

Vor kurzem ist mein Vater gestorben, zu dem ich 30 Jahre kein Kontakt hatte. Beerdigung habe ich bezahlt. Erbe ausgeschlagen, da überschuldet. Habe trotzdem alles mit Banken und Versicherungen geklärt. Da die Lebensgefährtin bezüglich des Ablebens während einer Notoperation ihre Bedenken über den tötlichen Ausgang hatte, habe ich mich bereit erklärt über und mit meiner Rechtsschutzversicherung und eine Internetanwalt für Medzinrecht eine Klage oder aussergerichtliche Einigung mit Schmerzensgeld einzufordern, wegen einem Behandlungsfehler. Soweit sogut, mit dem Anwalt mehrmals Kontakt gehabt, der mir auch aufgrund der Beschreibungen der Krankenhausaufhalte dazu geraten hat der Sache nachzugehen und die Versicherung dahin bekommen eine Deckungszusage zu erteilen. Dann habe ich meinem vermeintlichen Anwalt mitgeteilt, ob es von Relevanz ist, daß ich das Erbe ausgeschlagen habe, dann kommt auf einmal die Nachricht, daß : Insoweit sind Sie im Moment gar nicht in der Lage, selbst bei einer Bestätigung eines Behandlungsfehler, die daraus ergebenden Schadenersatzansprüche gegenüber der Gegenseite überhaupt geltend zu machen. Die gegnerische Haftpflichtversicherung kann dann einfach sagen: „Herr Conrad ist nicht Erbe, wir müssen ihm auch nichts zahlen“. Boin, da war ich erstmal platt. Wer kann mir jetzt sagen, ob ich dafür diesen Erbschein brauche und was ich jetzt machen soll. Danke

Recht, Schmerzensgeld, Klage, Erbausschlagung, Erbschein

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