Braucht man einen Erbschein für eine Klage auf Schmerzensgeld ?

2 Antworten

Der Anspruch auf Schmerzensgeld ist ein persönlciher Anspruch. In diesem Fall also der Deines Vaters.

Der er ja, wegen seines Ablebens, diesen nicht mehr geltend machen kann, geht er auf die/den Erben über.

Der Erbe hat ausgeschlagen, somit hat der folgende Erbe das Recht einufordern. gibt es keinen nächsten Erben, könnte lediglich einer der Gläcubiger im Zuge eines Nachlasskonkurses, sich die anspruch "angeln" und versuchen seine forderungen daraus zu befriedigen.

Der Erbe kann nciht sagen ich schalge das Erbe aus, weil überschuldet, aber den Posten aus dem Geld zu holen ist, den will ich haben.

Erbe, oder Erbausschlagung ist "Topp, oder Hopp.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Wurde die Ausschlagung der Erbschaft fristgerecht erklärt, ist der Erklärende nicht Erbe geworden. Er ist nun kein vorläufiger Erbe mehr und ist auch nicht zum endgültigen Erben geworden. Der entsprechende Teil der Erbschaft fällt - rückwirkend auf den Zeitpunkt des Erbfalls - den anderen Erben zu.

Befand sich der Erbe bei der Ausschlagung der Erbschaft in einem Irrtum, wurde er getäuscht oder bedroht, hat er die Möglichkeit seine Erklärung anzufechten. Siehe dazu unter dem Thema Eintritt des Erbfalls - Anfechtung von Annahme und Ausschlagung der Erbschaft.

Damit bist du in diesem Fall aus dem Rennen. Eine Klage auf Schmerzensgeld ist nicht möglich.