wast tun mit Leasingvertrag wenn Arbeitslosigkeit ins Haus steht, Vertrag widerrufbar?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Normalerweise kommt man ohne finanziellen Schaden aus dem Leasingvertrag nicht heraus.

Es sei denn:

Arbeitslosigkeitsversicherung

Neben dem Abschluss einer Vollkaskoversicherung kann es für Leasingnehmer sinnvoll sein, sich speziell gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit abzusichern, was mittlerweile möglich ist.

Wird eine derartige Versicherung abgeschlossen, sollte der Leasingnehmer in drei Fällen Anspruch auf Entschädigungszahlungen haben: bei Arbeitslosigkeit, Berufsunfähigkeit und Erwerbslosigkeit. Liegt ein solcher Fall vor, muss der Versicherer dem Leasingnehmer den vereinbarten Bedingungen gemäß die Leasingraten an dessen Stelle zahlen. Der Versicherer zahlt die Leasingraten nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums. Außerdem kann der Leasingnehmer vor dem Abschluss einer solchen Versicherung aufgefordert werden nachzuweisen, dass zwischen ihm und seinem Arbeitgeber schon seit geraumer Zeit ein Arbeitsverhältnis besteht.

(Quelle: monetos)

Ein Leasingvertrag ist in solchen Fällen meist ungünstiger, als eine Finanzierung.

Es gibt aber evtl. eine Chance. Mann kann einen Menschen suchen, der den Vertrag übernimmt. Man verliert etwas von der Leasingsonderzahlung (evtl. alles), aber man ist die Raten los.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Wenn du keine Arbeitslosenversicherung hast, wirst du kaum schadlos aus der Sache herauskommen.