Muss ich ins Gefängnis bei vierfacher Anklage?(zweimal Volksverhetzung, zweimal Verleumdung)?
Ich wurde vor anderthalb Jahren wegen Volksverhetzung angezeigt, in zwei Fällen, habe diese Taten auch bei der Polizei zugegeben.
Meine Autismustherapeuthin hat mich damals zur Beschuldigtenvernehmung bei der Polizei begleitet, im Januar 2022, und dort auch erklärt, dass beide Taten(ich habe Frauen mit Kopftuch beschimpft, was mir auch sehr leidtut)
aufgrund autistischer Meltdowns geschahen.
Das ist für Nichtautisten schwer zu erklären, ich versuche es mal:
Ein Meltdown ist eine reflexartige Handlung des Autisten, die er nicht kontrollieren kann. Mögliche Symptome sind: lautes Schimpfen oder Schreien. Schlagen, Boxen und Anrempeln fremder Personen.
Das waren bei mir also Taten, die aufgrund psychischer Überlastung geschahen, also durch, wie meine Therapeutin bei der Polizei auch angegeben hat, großer Angst vor dem Islam, die ich durch Horrormeldungen in den Medien habe.
Meine Therapeutin arbeitet auch mit mir, ich habe seitdem meinen Medienkonsum stark eingeschränkt, weil dieser bei mir als enormer Trigger wirkt und mich einfach überfordert und ich habe danach auch niemanden mehr beleidigt, weil sie mir auch Strategien aufgezeigt hat, solche Meltdowns zu vermeiden.
Jetzt kam, anderthalb Jahre nach der Beschuldigtenvernehmung eine Anzeige wegen zweimal Volksverhetzung, in der die Staatsanwältin mir unterstellt, ich habe bewusst öffentlichkeitswirksam meine Ablehnung zum Islam kundtun und die Frauen in ihrer Menschenwürde herabsetzen wollen.
Diese Anschuldigungen stimmen aber nicht, es waren autistische Ausraster, aus einem Gefühl der Überforderung entstanden, und für mich nicht kontrollierbar, und es tut mir auch sehr leid.
Dank Therapie kann ich das mittlerweile kontrollieren, und es schockiert mich, dass die Staatsanwältin mir in der Anklageschrift unterstellt, ich hättte da bewusst öffentlichkeitswirksam agiert.
Hinzu kommen zwei Anzeigen wegen Verleumdung von dem Ehemann einer der beiden Frauen.
Nachdem ich seine Frau beschimpft hatte, hat er mich eine dumme ***** genannt, weswegen ich eine Gegenanzeige gemacht hatte.
Er, und seine Frau behaupteten aber, der Mann habe das nie zu mir gesagt.
Daher kam die erste Anzeige wegen Verleumdung, doch diese Verleumdung habe ich nicht begangen, er hat mich wirklich so genannt, ich hatte nur eine Gegenanzeige gemacht, trotzdem hat er mich wegen Verleumdung zweimal angezeigt, er behauptet, ich hätte Passanten gegenüber gerufen er würde mir was antun wolle,n, als ich vor ihm davonlief was ich aber nie getan hab.
Droht mir jetzt(bin nicht vorbestraft) jetzt eine Haftstrafe wegen der vierfachen Anzeige?
Und warum dauerte es anderthalb Jahre, bis die Anklageschrift kam? Bin ich für die Staatsanwaltschaft ein so schwerer Fall, dass sie anderthalb Jahre ermittelt hat?
Und wie lange dauert es vom Brief mit der dem Antrag auf Gerichtsprozess bis zum Hauptprozess?
Wie viel Zeit bleibt mir bis ich vor Gericht muss?
Prozess ist beim Amtsgericht Strafrichter/in, meine Therapeutin sagt, das ist für weniger schwere Fälle, stimmt das?