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Unzulässige Forderung von Coeo Inkasso/Monika Mumm. Was tun?

Hey Leute!

Unsere Familie hat Anfang des Jahres (Januar-Februar 21) einen Brief mit einer Forderung vom Coeo Inkasso-Unternehmen erhalten, welche in dieser Form zu 1.000 % nicht gerechtfertigt war/ist.

Der im Schreiben angesprochene Schuldner trägt zwar denselben Nachnamen wie wir - und ist auch Teil unserer Familie - dennoch ist dieser seit über 15 Jahren nicht mehr an unsrer Adresse als wohnhaft gemeldet.

Diese Tatsachen habe ich Anfang des Jahres in Form einer E-Mail in an das besagte Unternehmen zukommen lassen. Es folgte nur diese automatische E-Mail als Antwort:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Emailnachricht. Wir werden Ihre Anliegen prüfen und dann wieder unaufgefordert auf Sie zukommen. Das hier gegenständliche Inkassoverfahren haben wir bis zur abschließenden Prüfung ausgesetzt. Bitte antworten Sie nicht auf diese E-Mail.

Wir dachten uns, damit hätte sich das Thema erledigt - Fehlanzeige!

Denn gestern, den 17.07.21 erhielten wir einen weiteren Brief von der im Betreff erwähnten Rechtsanwältin Monika Mumm. (Auch hier wieder adressiert an das Familienmitglied, das seit über 15 Jahren nicht mehr an unserer Adresse als wohnhaft gemeldet ist.)

Auch hier habe ich sofort den Kontakt per E-Mail * gesucht, um der an uns gesendeten Forderung zu widersprechen, da wir erwiesenermaßen nicht (!) der Schuldner sind.

* Interessanter Fakt am Rande: E-Mail-Adresse aus dem Schreiben und E-Mai-Adresse auf Frau Mumm´s Internetseite stimmen nicht (!) überein.

Google sagt: info@anwaltskanzlei-mumm.de.

Auf dem Schreiben steht: kontakt@anwaltskanzlei-mumm.de.

Diese Tatsache ist mir auch nur aufgefallen, weil ich beim Absender meiner E-Mail eine Rückmeldung von meinem E-Mail-Programm erhalten habe, wonach diese E-Mail Adresse "kontakt@anwaltskanzlei-mumm.de" nicht vorhanden sei und meine Nachricht nicht verschickt werden konnte.

Eine kurze Recherche auf Google ergab, dass Frau Mumm diesbezüglich keine Unbekannte ist, und sie sich auch nicht von falschen Tatsachen und dem Kontakt per E-Mail von ihrem Vorgehen abhalten lässt.

Meine Frage ist nun Folgende: Was kann, bzw. sollte ich tun? Habt ihr irgendwelche Tipps oder Erfahrungswerte, die ihr mit mir teilen könnt, um diesem Mist ein Ende zu bereiten?

Ich danke euch im Voraus für alle helfenden Antworten! :)

Recht, Forderung

Kann mir irgendwer weiter helfen?

Sehr geehrte(r) Herr/Frau Bellachi , Sie haben sich auf unserer Webseite am 27.06.2021 für eine 5-Tage-Testphase registriert.

Laut unseren Nutzungsbedingungen hatten Sie die Möglichkeit, Ihren Account während der gesamten Testphase aus Ihren Einstellungen zu löschen. Da Sie es nicht getan haben, wurde Ihr Account automatisch mit dem Premium-Status um 1 Jahr verlängert.

Diesbezüglich möchten wir Sie über eine offene Rechnung in Höhe von 389,88€ zzgl. MwSt pro Jahr (12 Monate zu je 32,49€) bei einer Vertragslaufzeit von 1 Jahr benachrichtigen.

Wir fordern Sie deshalb auf, die Ihnen ausgestellte Rechnung innerhalb von den nächsten 3 Arbeitstagen zu begleichen.

Bei Nichtbezahlung innerhalb der Ihnen gewährten Zahlungsfrist sind wir gezwungen, die Informationen über die nicht bezahlte Rechnung an unseren Anwalt bzw. an das Inkassobüro weiterzugeben. Danach erhalten Sie von uns ein offizielles Schreiben an Ihre Adresse.

Ihre Registrierungsdaten:

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• Land: Deutschland 

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• Breitengrad: 50.9217 

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Achtung! Falls Sie aber bei der Registrierung falsche Daten angegeben haben, wird von unserem Anwalt eine Anfrage mit Ihren Registrierungsdaten an die zuständige Behörde gesendet, solchen wie die IP-Adresse, Betriebssystem, Browser, Internetanbieter usw.damit Ihre Persönlichkeit sowie Ihre Anschrift identifiziert werden können. In diesem Falle kommen auf Sie ebenso zusätzliche Kosten zu.

Um jegliche Anwalts-, Inkasso- bzw. Gerichtskosten zu vermeiden, möchten wir Ihnen ausdrücklich empfehlen, die Ihnen ausgestellte Rechnung während der dreitägigen Zahlungsfrist zu begleichen

Einzuzahlender Betrag: 389,88€

Geld, Recht

Ex Partner lässt mich nicht in Ruhe?

Hallo zusammen. Ich habe mich vor ca. 2 Monaten von meinem Ex getrennt. Er war während der Beziehung schon wahnsinnig eifersüchtig. Ich habe Mich von Ihm getrennt denn ich war wirklich am Ende mit meine Kräfte. Was ich sagen kann ist dass er ein Narzisst ist!! Nun lässt er mich immernoch nicht in Ruhe. Er taucht sehr oft plötzlich spät in der Nacht bei mir. Da ich im Erdgeschoss wohne, ist es für Ihm sehr leicht an meine Fenster ran zu kommen. Er klopft immer sehr kräftig und „er schaut immer ob meine Haustür offen ist“. Er drückt ebenfalls sehr kräftig und das mehrmals hintereinander. Mittlerweile habe ich Angst bekommen, ich kann nachts sehr oft nicht schlafen da er einmal quasi eingebrochen ist durch meine umgekippte Fenster. Obwohl ich nicht daheim war hat er sich das erlaubt. Ich habe auch Angst dass er die Haustür einfach kaputt macht und rein kommt... Er macht mich einfach verrückt, denn er probiert sehr viele Möglichkeiten an mir ran zu kommen. Er fragt nach meiner Aufenthalt und schreibt meine Freunde an, was für Ihn fremde Menschen sind. Ich habe ihm sehr oft darum gebeten mich in Ruhe zu lassen.. Es ist sogar dazu gekommen ihm mit Polizei zu drohen. Sogar meine Familie und seine Familie haben davon mit bekommen was er gemacht hat. Die haben einfach alles mitbekommen... Jeder sagt er soll mich in Ruhe lassen... sogar seine Freunde. Aber das hat auch nicht geholfen. Ich weis wenn ich zu Polizei gehen würde, wird er sehr viel Ärger bekommen und dass nicht nur wegen mir. Ich kann nur sagen er ist Asylant hier... Es ist eine lange Geschichte, es sind so vieles Sachen Passiert, aber ich kann nicht alles hier schreiben. Nun ich weis jetzt einfach nicht mehr weiter, was ich noch machen soll. Denn ich habe wirklich so eine Angst bekommen.. Ob ich doch zu Polizei gehen soll?

Ich danke schon mal im Voraus für eure Hilfe!

Recht

Versehentlich Plagiat-T-Shirts online gestellt?

Habe als Geschenk einige Marken-Poloshirts von Ralph Lauren und Tommy Hilfiger bekommen. Da sie mir nicht wirklich gefallen, habe ich sie online zum Verkauf angeboten. Gestern Abend bot sich auch ein Käufer, und hat meine IBAN angefragt und wollte mir zunächst einen Betrag zuschicken. Soweit alles gut. Heute hat mich ein anderer Nutzer darauf hingewiesen, dass die Shirts nicht original seien. Ich habe es überprüft und an den Etiketten sah ich, dass es Fälschungen sind. Natürlich bin ich mir darüber bewusst, dass Plagiatshandel verboten ist. Sofort habe ich die Artikel von der Seite rausgenommen, und habe dem Nutzer mein Bedauern erklärt, dass es nicht originale waren und ich ihm das Geld zurück an die Absender-IBAN überweise, falls er die Überweisung schon getätigt hat. Er hats gelesen aber nicht darauf geantwortet.

Meine Frage, kann er rechtlich gegen mich vorgehen? Ich weiß, dass man sich mit Plagiatshandel strafbar macht, aber ich wusste wirklich nicht, dass sie unecht sind. Ich weiß, dass Unwissenheit vor Gesetz nicht schützt, aber ich habe ja die Anzeige rausgenommen, sofort den Käufer kontaktiert, und ihm die Ware nicht zugesendet, ob er eine Überweisung getätigt hat ist ungewiss, weil er mir nicht antwortet, obwohl er meine Nachrichten gelesen hat, aber falls auf mein Konto Geld überwiesen wird, werde ich es sofort zurücküberweisen. Es gibt so viele Fälle, wo Betrüger vorsätzlich rechtswidrig handeln und nicht mal erwischt werden. Ich bin wirklich kein Verbrecher und hatte auch keine schlechten Absichten, habe sofort Maßnahmen ergriffen, was soll ich denn noch tun? Was kann mich erwarten, ich weiß, dass ich selber Schuld bin und was ich gemacht habe, ist dumm. Aber ich habe niemandem Beteiligten Leid angetan und möchte, dass der ganze Fall so schnell wie möglich gelöst ist. Ich möchte nicht wochenlang Sorgen haben, dass ich Post bekommen könnte mit Abmahnungen oder sowas. 😭😭😭

Geld, Handel, Internet, Online, Recht, Verkauf, Onlineshop

Haus verbot bei edeka ohne was gemacht zu haben?

Mein 'Freund' und ich hatten vor was bei Edeka einkaufen zu gehen und mitten auf der Busfahrt dahin, meinte er zu mir: "Lass gleich was moppsen".

Ich habe darauf keine Antwort gegeben, und als wir dann im Edeka waren, hat er einfach Sachen in seinen Rucksack gepackt, und für mich war dann erstmal fragwürdig, warum er die Wahre nicht in Einkaufswagen tut, sonder direkt in seinen Rucksack. Ich meinte dann auch noch drauf hin: " Ey, ich mache bei dem Scheiß nicht mit", er meinte dann darauf hin: "Wir werden nich erwischt". Dann waren wir bei der Kasse und er hatte die Helfte des Einkaufs bazahlt und die andere ohne zu bezahlen im Rucksack. Schließlich kam eine Kassiererinn zu uns und meinte dann: " Da ist doch bestimmt noch was im Rucksack drinn", schließlich machte sie den Rucksack auf, und fand alles was er ja geklaut hat. Dann kam ein andrer Kassierer und nahm die Wahre und meinte zu uns wir sollen bitte mitkommen! Imdem Momemt fing mein Freund an zu weinen und mejnte er habe nicht's gemacht, indem Moment habe Ich auch immer mehr Wut gekriegt weil ich ja extra noch gesagt habe "ich mache da nicht mit!" im Büro wurde uns dann gesagt, wir rufen gleich die Polizei! Darauf meinte mein Freund:" Bitte bitte tun sie das nicht", zum Schluss meinten sie dann " wenn wir euch hier nochmal in bis einem Jahr sehen kriegen eure Eltern eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.

Ich konnte irgendwie nicht gegen mein Freund reden, aber weil ich das nicht gemacht habe, habe ich jetzt auch ein Jahr Hausverbot bei Edeka! Was folgt jetzt? Ich meine, ich kann den ja nicht erklären, das ich nicht's gemacht habe. Kann ich versuchen in Edeka trotzdem wieder rein zu gehen oder kann ich das klären das ich kein Hausverbot habe?

Einzelhandel, Recht

Verlängert sich meine Probezeit beim Rotlichtverstoß (132 BKat) kurz vor Beendigung der Probezeit?

Hallo liebe Community

ich befinde mich in einer missligen Angelegenheit. Am 13.06.2021 habe ich folgende Ordnungswiedrigkeit begangen:

1. Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage. (§37 Abs. 2, §49 StVO; §24 StVG; 132 BKat)

2. Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 9 km/h.

Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 50 km/h.

Festgestellte Höchstgeschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 59 km/h

(§ 3 Abs. 3, §49 StVO; §24 StVG; 11.3.1 BKat)

Beweismittel: Induktionsschleifenmessung und Foto

"Die tateinheitlich begangenen Verstöße ahnde ich gemäß § 19 OWiG."

______

Ich befinde mich bis 06.08.2021 in der Probezeit. Ich habe die Angst dass ich meinen Führerschein abgeben muss und mir ein Aufbauseminar auferlegt wird. Kann ich das irgentwie umgehen? Auf dem Foto trage ich eine Sonnenbrille und bin nicht gut erkennbar. Die Ampel war scheinbar unter einer Sekunde Rotphase. Ich habe bislang keine Ordnungswiedrigkeiten im Straßenverkehr begangen. Kann ich irgentwas tun um keinen Punkt zu bekommen?

Aktuell liegt mir nur der Anhörungsbogen vor, den ich vorerst nicht beantworten werde. Ich warte erstmal auf den Bußgeldbescheid ab, was wirklich auf mich zukommt.

Ich wäre für eine rechtliche Antwort sehr dankbar, da ich nicht rechtsschutzversichert bin und mir keinen Rechtsbeistand leisten kann.

Vielen Dank schonmal und freundliche Grüße

Leaked ✌

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Führerschein, Recht, Probezeit, Führerscheinentzug, Ordnungswidrigkeit

Riesen Nachbarbau , passt nicht ins Wohngebiet und nimmt uns im Winter 3 Monate Sonne?

Hallo,

Wir haben vor ein paar Jahren gebaut. Unser Grundstück ist länglich, Einfahrt im Westen.

Neubau kommt im Süden hin.

Da die Grundstücke alle mehr länglich wie breit sind und die Ausrichtung in der Regel nach Süden und Westen ist, war das für uns das kein Problem.

Wir haben unser Haus von der Strasse im Westen 11 Meter nach 'hinten' gesetzt. (5 Meter sind unüberbaubar) damit wir einen Süd-/Westgarten/terrasse haben. An der Nordseite haben wir die Garage gesetzt. Abstand hier 5 Meter zur Strasse.

So haben es alle gehalten in der Siedlung.

Nun kommt der Neubau. Diese stellen das Gebäude ebenfalls nach 5 Meter auf, jedoch über die komplette Breite des Grundstücks.

Im Süden sind es 2,5 m Grenzabstand, dann kommen 19 Meter Haus mit Doppelgarage integriert, und dann 1 Meter bis zu unserer Grenze. (Grenzgarage) ca. 370qm Wohnfläche. Firsthöhe fast 9 Meter. Ihre Terrasse und ihr Leben wird sich im Osten abspielen. Sie haben keine andere Möglichkeit da Westen und Süden ja mit dem Haus zugebaut ist.

Die Gemeinde hat dem Bau zugesagt. Ihrer Meinung passt das Haus in die Siedlung und ist angeglichen. Und das ist nicht der Fall. Egal wen wir Fragen, sie können es alle nicht glauben.

Baugenehmigung ist ebenfalls durch. Für uns unfassbar aber lt. Baubeschreibung haben sie sich an alles gehalten, eben bis zum max. Ausgereizt.

Daher ist mir bewusst, dass ich hier nichts tun kann.

Meine Fragen die mich umtreiben sind:

1. Unser Haus hat große Glastüren, Wir haben mit Sonne im Winter gerechnet die wir nun nicht erhalten werden. Für uns heißt dies dann mehr Heizkosten, mehr Stromkosten (da dunkel am Tag, da keine Sonne)

2. Die Nachbarn haben sich für die Ostseite entschieden. Also ein bewusster Bau nur mit Morgensonne und etwas Mittagssonne.

Wir aber nicht. Haben wir hier irgendeine Möglichkeit? Schadensersatz?

Winter - Depressionen sind eigentlich schon vorgeschrieben.

Da die Hauslänge bereits 6 Meter vor unserem Haus anfängt und mit unserem Haus endet, existiert unser Haus sozusagen nicht mehr für die Südsonne im Winter.

Vielen Dank für Eure Hilfe,

PS: Und bitte keine böse Kommentare.

Mir ist klar, dass jeder Bauen darf wie es im Bebauungsplan steht.

Aber dieser Bau ist wie ein Schlag ins Gesicht. Und wenn er steht wird dieser Schlag jeden Tag erneut erfolgen .

Nachbarschaft, Recht

Getankt, kontaktlos bezahlt, PIN vergessen einzugeben und Strafe erhalten?

Hallo,

Am 24.05. habe ich an einer Aral Tankstelle getankt und bin anschließend zum bezahlen an die Kasse. Nachdem ich mit der Karte kontaktlos bezahlt habe, bin ich in mein Fahrzeug eingestiegen und bin weitergefahren.

Am 11.06. habe ich einen Brief von einem Rechtsanwalt erhalten, worin steht:

"Forderung der Aral AG

Sehr geehrter ..., die Aral AG hag uns mit der Vertretung ihrer rechtlichen Interessen beauftragt. Eine von uns lautende Vollmacht liegt vor.

Am 24.05. wurde Ihr Fahrzeug an der Tankstelle .. mit 14,89 l SUPER E5 betankt. Ein entsprechender Beweis liegt vor. Sie wollten die Tankung kontaktlos bezahlen, leider haben Sie jedoch versäumt, die PIN einzugeben. Die Bezahlung der Tankrechnung in Höhe von € 23,51 fand daher nicht statt. Dies können Sie jederzeit anhand Ihrer Kartenabrechnung bzw. Ihres Kontoauszuges überprüfen. Als der Vorgang abbrach, hatten Sie die Tankstelle bereits verlassen.

Unsere Mandantin gibt Ihnen die Gelegenheit den offenen Betrag nebst Zinsen, Kosten unserer Inanspruchnahme in Höhe von € 76,44 gemäß anliegender Honoraraufstellung und Kosten für die Ermittlung Ihrer Anschrift in Höhe von € 5,10 bis zum 24.06 auf das oben genannte Konto zu zahlen.

Der von Ihnen zu zahlende Gesamtbetrag beträgt per heutigem Datum € 105,09."

Meine Frage ist, ob ich die Strafe von 105,09€ zahlen muss, nur weil die Kassiererin mich nicht daran erinnert hat, dass ich eine PIN eingeben muss? Beim kontaklosen bezahlen muss ich meistens keine PIN eingeben, da ich auch nicht aufgefordert worden bin diese einzugeben, habe ich es auch vergessen. Ich sehe nicht ein dass ich jetzt statt 23,51€ das 4-fache bezahlen muss.

Wie kann ich jetzt vorgehen?

Geld, Inkasso, Recht, Forderung, PIN, Strafe, Tankstelle

Bank verweigert Schuldhaftentlassung. Was tun?

Hallo, ich habe ein großes Problem mit dem Kreditvertrag für das Haus mit meinem Ex-Partner. Nach 2 Jahren konnten wir uns endlich friedlich einigen und mein Ex-Partner möchte das Haus behalten / übernehmen. Ich finde das grundsätzlich eine schöne Lösung, so hat wenigstens einer was von unserer harten Arbeit. Vorher hatten wir extra ein Telefonat mit der Bank um die Schuldhaftentlassung zu klären und ob wir damit rechnen können. Das ist nun keine zwei Monate her und nun haben wir 2 Tage nach einreichen der notwendigen Unterlagen eine allgemeine Absage bekommen. Wir waren sehr erstaunt, hatten wir doch extra das Gespräch gesucht. Auf Nachfrage woran es denn jetzt genau liegt, bekamen wir eine sehr unhöfliche Mail von der Bank wo drin stand: die Bank ist nicht verpflichtet ihre Gründe offen zu legen. Also totale Sackgasse. Seltsam ist auch die schnelle Absage, macht ein bisschen den Eindruck als hätte man gar nicht groß geprüft und einfach die Absage rausgeschickt. Es gibt eigentlich auch kein Problem mit der Liquidität, mein Ex-Partner ist bereits über 15 Jahre bei seinem Arbeitgeber angestellt und inzwischen alleine besser aufgestellt als wir beim Kauf zusammen waren. Zudem ist die Immobilie weit mehr wert als der offen e Kreditbetrag. Also wirklich überhaupt nicht nachvollziehbar.
Unser Problem ist nun dass wir auch einfach abgeblockt werden und man gar nicht mit uns reden mag. Wir haben nun nochmals nach den genauen Gründen gefragt und unsere Bedenken geäußert (auch wegen der finanziellen Lage). Außerdem haben wir nach einem persönlichen Termin gefragt, wobei ich einfach mit gar keiner oder wieder allgemeinen Absagemail rechne. Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht und hat einen Tipp für uns? Ich finde es besonders dreist, da die Bank vorab die Finanzen schon grob angesehen hat und eigentlich nichts gegenteiliges gesagt hat. Nun ist alles fertig, nur die Bank macht uns einen Strich durch die Rechnung.

Kredit, Recht

Inkasso kosten berechtigt?

hallo zusammen,

folgendes Szenario: ein Essensbox Lieferant hatte eine offene Forderung gegen mich. In dem Moment war ich nicht in der Lage zu zahlen, dies hab ich ihnen im Schriftverkehr mitgeteilt. Die Kundenhotline teilte mir mit dies an die Zahlungsabteilung weiterzuleiten. Es kam jedoch nichts mehr von ihnen. 2 Wochen vergingen und ich erhielt einen Brief von einem Inkasso Unternehmen. Dieses Inkasso Unternehmen fordert neben der Hauptforderung von 45,47€ zzgl. 0,33€ Zinsen eine Inkasso Gebühr von 63,70€ (1,3x) wie auslagen von 12,74€. Diesem habe ich wiedersprochen da ich die Kosten für zu hoch empfand. Die Antwort Zitat: ,,Als ein im Rechtsdienstleistungsregister registriertes Inkassounternehmen sind wir bereits seit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zum 01.07.2008 berechtigt, die Vertretung unserer Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu übernehmen und unsere Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen.

 

Auch wenn nicht zu verkennen ist, dass in optischer Hinsicht bei geringen Hauptforderungen der Eindruck überhöhter Gebühren entstehen kann, so ist rechtlich entscheidend, dass auch der Gesetzgeber im Sinne eines ausgleichenden und solidarischen Gebührensystems eine pauschalierende, von einem durchschnittlichen Aufwand ausgehende Betrachtungsweise gewählt hat. Er hat zu Recht gerade nicht zwischen geringen Forderungen unter 100 € oder 200 € und höheren Forderungen entschieden, sondern ist im Gegenteil mit dem 2. KostRMoG zum 01.08.2013 gerade den umgekehrten Weg gegangen und hat die unterste Streitwertstufe von 300 € auf 500 € angehoben. Folglich erkennt der Gesetzgeber an, dass es einen Grundaufwand der Rechtsdienstleister gibt, der unabhängig von der Frage entsteht, ob die Forderung 10 € oder 100 € beträgt.

 

Die Erforderlichkeit der Beauftragung und die Rechtmäßigkeit von Inkassokosten (in Höhe einer 1,3 Geb. nach 2300 VV RVG) ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt: BGH, Beschluss vom 20.10.2005 (VII ZB 53/ 05) sowie BGH, Urteil vom 17.09.2015 (IX ZR 280 / 14, Beck RS 2015, 18666) sowie BGH, Entscheidung vom 29.06.2005 (NJW 05, 2991, 2994).

 

Die geltend gemachten Kosten unserer Beauftragung sind daher rechtlich nicht zu beanstanden und von Ihnen zu tragen.“

anschliessend wurde die Gesamtforderung von 122,24€ auf 132,31€ erhöht.

Bin ich dazu verpflichtet diese Kosten zu zahlen?

Danke im Voraus Mit freundlichen Grüßen

Inkasso, Recht, Inkassobüro, Inkassounternehmen, Mahnung, Inkassogebühren

Hund zu spät angemeldet, was nun?

Hallo zusammen,

Ich habe eine Frage bezüglich der Hundesteuer. Seit 2018 haben mein Lebensgefährte und ich 2 Hunde (wir wohnen in NRW) . Den ersten seit August, den anderen seit Oktober (beides labradore). Ich weiß erzählen kann man viel, aber wir haben es tatsächlich völlig vergessen den 2. Hund bei der Stadt anzumelden..gestern haben wir einen Brief von der Stadt bekommen in dem stand, dass sie aufgrund der von Ihnen folgenden Informationen davon ausgehen müssen, dass wir einen zweiten Hund halten und ihn umgehend anmelden sollen. Wie auch immer die jetzt darauf gekommen sind, dass ist im Grunde auch egal. Wir sind froh, dass es nicht noch später aufgefallen ist. Auf dem Anmeldebogen ist die Frage aufgeführt "seit wann wir ihn haben" und "von wem wir ihn haben". Hier wollen wir uns jetzt auch nix aus der Nase ziehen und behaupten wir hätten ihn erst ein halbes Jahr, hätten ihn auf der Straße gefunden oder sonstiges.. Zumal er als Welpe auf dem Bauernhof von dem wir ihn haben gechipt wurde und als wir ihn dann adoptiert haben, von uns bei tasso registriert wurde. Das wir Steuern nachzahlen müssen ist selbstverständlich. Nur mit was für einer Strafe müssen wir rechnen? Im Grunde ist das ja Steuerhinterziehung, droht jetzt eine Anzeige, weil das im Grunde eine Straftat ist? laut Internet ist es eigentlich "nur" eine Ordnungswidrigkeit, sprich: es ist ein Bußgeld zu erwarten. Weiß jemand, wie hoch das ca. Wäre? Wenn wir das googeln haben wir schon gefühlt einen Herzstillstand bekommen, weil da was von 5000€ bis 10000€ stand. Und lässt die Stadt mit sich auch über eine Ratenzahlung reden?

Danke im voraus für die Antworten.

Lg

hund, Recht

Formulierungen im Arbeitszeugnis?

Hallo,

ich habe mein erstes Arbeitszeugnis bekommen (als Softwareentwickler) und würde mich über Meinungen zu ein paar Formulierungen und auch allgemein Feedback freuen!

x trat während seines Studiums in unser Unternehmen ein und hat sich in kurzer Zeit sicher, effizient und erfolgreich in seinen Aufgabenbereichen eingearbeitet. Dank seines ausgeprägten konzeptionellen Denkvermögens und seiner strukturellen Arbeitsweise konnte er rasch unterschiedliche Anforderungssituationen meistern.
Dabei plante und organisierte x seine Aufgaben zielstrebig und systematisch. Die von Ihm umgesetzten Lösungen waren, auch bei wechselnden Anforderungen und unter schwierigen Bedingungen, stets von guter Qualität. Hervorzuheben ist sein gewissenhaftes und ordentliches Programmieren. Ebenso zeigte x ein großes Interesse an moderne Technologien.
x eignete sich während der Zeit seiner Tätigkeit bei x ein hervorragendes und breit gefächertes Fachwissen an und setzte dieses in seinem Aufgabengebiet erfolgreich ein. Dabei war er auch höchstem Zeitdruck und Arbeitsaufwand gewachsen. Wenn es die Situation erforderte, war er stets bereit, persönliche Interessen zurückzustellen.
Er erledigte die Ihm übertragenen Aufgaben zu unserer vollsten Zufriedenheit. Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und unseren Kunden war stets freundlich und einwandfrei.
x verlässt unser Unternehmen auf eigenen Wunsch. Wir danken x für die stets hervorragende Zusammenarbeit und bedauern sehr, ihn als Mitarbeiter zu verlieren. Für seinen weiteren Berufs- und Lebensweg wünschen wir Ihm alles Gute und auch weiterhin viel Erfolg.
  • Hervorzuheben ist sein gewissenhaftes und ordentliches Programmieren. Ebenso zeigte x ein großes Interesse an moderne Technologien.

Steht "ordentlich und gewissenhaft" in diesem Kontext nicht für "Dienst nach Vorschrift"? Außerdem ist Programmieren in diesem Beruf genauso wie Interesse an modernen Technologien selbstverständlich. Oder ist das schon ok so? Der Fehler in "moderne" ist original.

  • Wenn es die Situation erforderte, war er stets bereit, persönliche Interessen zurückzustellen.

Hierzu bin ich auf geteilte Meinungen gestoßen. Positiv wurde es interpretiert als Bereitschaft zu Überstunden/Nachtschicht/Arbeit an freien Tagen (ist auch ein paar mal passiert), negativ das "wenn es die Situation erforderte" eher als "widerwillig", auch weil persönliche Interessen nichts in der Arbeit zu suchen haben.

  • die Ihm übertragenen Aufgaben

Passive Formulierungen bedeuten im Zeugnis ja mangelnde Initiative - ist das auch hier der Fall?

Recht, Arbeitszeugnis

Mir macht Angst, dass eine dreifach hohe Grundschuld des Käufers eines unvermessenen Teiles meines Grundstücks in ,,mein" Grundbuch kommt? Ist das normal?

Hallo, gutrn Abend!

Beim Verkauf einer unvermessenen Teilfläche meines Grundstücks für 250.000,- erfuhr ich bei der notariellen Unterzeichnung des Vertrages, ,,zufällig" dass der Käufer, der dort ein Haus bauen will, in das Grundbuch sofort 570.000,- Grundschulden g.-güber der Sparkasse einträgt. ,,Das sei völlig normal und würde später, nach Vermessung, Katasteramt usw. in seinen Teil ,,rüber genommen"...Auf meine Fragen hin wurde ich nur ,,beruhigt" das sei normal, ich soll mich nicht aufregen, alles kein Problem....

Ist das wirklich normal? Bin ich, als Grundstücksteil- Verkäufer, der ja nur 250.000 für diesen Teilverkauf erhalten hat, wirklich zu jeder Zeit ,,sicher" oder kann es passieren, dass die Sparkasse von mir plötzlich 570.000 haben will, also mir daraufhin auch noch den verbliebenen, bebauten, Restteil des Grundstücks, in dem ich wohnen bleibe, weg nimmt, wenn irgendwas schief geht, z.B wenn der Käufer die Raten nicht zahlt, stirbt oder wer weiß was sonst noch so passieren kann?? Hey Leute ich hab echt Angst...was soll ich machen? Heute kam ein Notarschreiben, wo das so drin steht....

Und was kann ich als Verkäufer tun, was habe ich ,,in der Hand" das Rüberschieben der Schulden des Käufers später (nachdem Vermessung und Katasteramt fertig haben) in seinen Grundstücksteil auch wirklich zeitnah durchzusetzen? Kann mir jedenfalls echt gut vorstellen, dass die Sparkasse an diesem ,,Sahneschnittchen-Grundstück" in allerbester Lage sehr interessiert ist!!

2. Frage... bin ich jetzt noch Kreditwürdig, solange das Haus mit sooo viel Grundschulden belastet ist unter ,,Rang 1"? Bekäme ich jetzt noch ne Hypothek, da ich, als Verkäufer ja diese Schulden nicht zu verantworten habe?

Grundbuch, Immobilien, notar, Recht

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