Wie soll ich reagieren auf Rechnung des Spenglers reagieren, wenn seine Arbeit mangelhaft ist?

3 Antworten

Erstmal mußt Du dem Spengler der es gemacht hat Gelegenheit geben den Fehler zu beseitigen.

Erst wenn er sich weigert, oder es wieder nicht richtig macht, darfst Du einen anderen Beauftragen und seine Rechnung kürzen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Bin jetzt kein Rechtsexperte, aber ich würde die Rechnung erst mal nicht zahlen - und dem Spengler sagen, daß seine Arbeit nicht ok ist, er soll das dann reparieren. Wenn er das macht (und dann aber nicht mehr Geld verlangt), dann würde ich die Rechnung zahlen. Wenn er das nicht richtet, dann den Auftrag einem anderen Spengler geben und dem anderen entsprechend Geld von der Rechnung abziehen.

Ich würde ebenfalls von meinem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch machen und daher nicht zahlen bzw. die Rechnung kürzen. Du hast das Recht der Nachbesserung. Wfwbinder hat dies richtig festgestellt. Nach Fälligkeit bist du berechtigt, einen angemessenen Teil der Vergütung zu verweigern. Er besteht regelmäßig in Höhe des doppelten Betrages der Beseitigungskosten, bei uns somit von 1000 Euro. Siehe dazu § 641 Abs. 3 BGB.