Ist Miete an Schuldner von Gläubiger pfändbar?

2 Antworten

Die Miete ist pfändbar. Das geht aber nicht vom Gerichtsvollzieher aus. Du musst vielmehr zum Amtsgericht gehen und dort einen sogenannten Pfändungs- und Überweisungsbeschluss dir besorgen, damit du die Miete pfänden kannst.

Aber natürlich. Er muss sich nur den Namen dieses Untermieters besorgen.

Dann läßt er dem über das Gericht (Gerichtsvollzieher) einen Pfändungs- udn Überweisungsbeschluss zukommen udn der muss eine Drittschuldnererklärung abgeben (wie hoch die Miete ist usw) udn kann dann nur noch an ihn mit schuldbefreiender Wirkung zahlen.

Zahlt er weiter an seinen Vermieter, muss er doppelt zahlen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.