Maklerwechsel – zweimal zahlen?

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Nein die Provision wird nicht zweimal Fällig! Allerdings kann es schon sein dass die Vermittlungsprovision dem ersten Makler zusteht, dann steht sie aber dem zweiten Makler nicht mehr zu. Grundsätzlich sind zwei Vorraussetzungen für die Provisionspflicht erforderlich. 1. Die Nahmhaftmachung der Geschäftsgelegenheit an den Kaufinteressenten und 2. Die Verdienstlichkeit. Das heist die Vermittlungstätigkeit muss letztlich zum Abschluss geführt haben. Nun könnte es ja sein, dass der erste Makler den Interessenten Nahmhaft gemacht hat und die Verdienstliche tätigkeit des zweiten Maklers zum Abschjuss geführt hat. Dann dürfen Sie eine Vermittlungsprovision nur dann bezahlen, wenn sich die beiden Makler über eine allfällige Provisionsaufteilung einig sind. Sind sie das nicht, ist die Vermittlungsprovision gerichtlich zu hinterlegen und die Verdienstlichkeit wenn notwendig übers Gericht zu klären.