In diesem Falle wurde ein Testament beim Amtgericht hinterlegt.
Danach wurde mit den Kindern des Vererbenden getrennt voneinander Verträge geschlossen und als 'Anhang zum testament' deklariert.
Diese Anhänge sind maschinengeschrieben und vom Vererbenden und seinen Kindern wie ein Vertrag'unterzeichnet und in doppelter Ausführung hinterlegt, je zuHause beim Vererbenden und bei den unterzeichnenden Kindern.
Die Frage ist nun, sind die Anhänge ungültig, da maschinengeschrieben oder gleichen sie den Status von rechtsverbindlichen Verträgen, da beidseitig unterzeichnet.
Wann müssen diese Anhänge eingebracht werden?. MÜSSEN sie dem Amtgericht vorgelegt werden oder kann man das mit den Erben persönlich nach einer Testamentseröffnung mit den Begünstigten auch später noch abklären? Oder verliert so ein Anhang zum Testament nach der Testamentseröffnung seine Gültigkeit oder macht man sich gar strafbar, wenn man es VOR der testamentseröfnung nicht einbringt ??