Wer bezahlt neuen Laminatboden in Mietwohnung?

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Solcher Schaden ist lt. Mietvertrag unverzüglich (nicht erst nach 3 Monaten) dem Vermieter anzuzeigen, damit dieser gegenüber dem Bodenverleger noch Gewährleistungsansprüche geltend machen kann. Die Nichtanzeige würde bewirken, dass Ihr schadensersatzpflichtig würdet!

Bitte prüft, ob im Mietvertrag Einschränkungen bzgl. der zu verwendenden Rollstuhlrollen oder Stuhlbeinfüsse gemacht worden sind.

Der Boden ist vermutlich material- oder verlegebedingt (zu feuchter Estrich im Neubau!) schadhaft. Wenn dies vom Vermieter bestritten wird, würde ich umgehend einen Sachverständigen der Handwerkskammer zur Beweissicherung kommen lassen. Dieses Thema sollte nicht erst in 5 Jahren nach Auszug ausdiskutiert werden, weil bis dahin eine weitere Verschlechterung eingetreten sein könnte.

Zuständig ist zunächst der Vermieter. Wenn der eine schlechte Qualität hat verlegen lassen, ist eigentlich nicht zu erwarten, dass er jetzt eine teurere und bessere Qualität verlegen lässt, oder gar Teppichboden.

Wenn die Wohnung bestimmungsgemäß benutzt wird ist der Mieter raus aus der Nummer - nur den Vermieter mit einer Mietminderung zu einer Nachbesserung zu veranlssen, dürfte sehr schwierig werden.

Vermutlich ist demnächst wieder umziehen angesagt.