Habe ich das Recht zur Kürzung des Beitrages?

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meiner meinung nach hast du sogar ein ausserordendliches kündigungsrecht. auch wenn ich das nicht ganz als so gravierend sehe. aber im prinzip hast du vollkommen recht. du bezahlst für eine leistung die du nicht bekommst bzw. bekommen kannst weil eine reperatur nicht durchgeführt wird. setzte dem betreiber eine frist. mach ein bisschen druck.

Ihr Recht im Fitness-Studio

Viele Studioverträge enthalten hinterhältige Fallen, die teilweise böse ins Auge gehen können. Doch nicht alles, was in einem Vertrag steht, muss gesetzlich so in Ordnung sein. Gut, dass Sie von jetzt an wissen, was Sie sich nicht gefallen lassen müssen.

Vertragslaufzeit Eine Vertragslaufzeit, die länger als zwei Jahre besteht ist rechtswidrig, entsprechende Verträge können vorzeitig gekündigt werden werden. Bei den üblichen Verträgen und einer monatlichen Beitragszahlung kann immer zum Ende des Monats gekündigt werden, wenn das Schreiben am 15. des Monats dem Studio vorliegt. Ist die Laufzeit kürzer als zwei Jahre, wird diese Klausel von den Gerichten unterschiedlich bewertet. Bei einer Laufzeit von sechs Monaten sind sich die Gerichte aber einig: Kündigung bis zum 15. des Monats.

Stillschweigende Verlängerung Verlängerungen von denen sie nicht unterrichtet werden sind dann unwirksam, wenn sie sich um die ursprüngliche Vertragslaufzeit verlängern und diese ein Jahr betragen (LG Düsseldorf). Das bedeutet, der Vertrag kann nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Laufzeit (bei monatlicher Beitragszahlung) in der Regel zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Für eine automatische Verlängerung um sechs Monate gibt es noch keine einheitlichen Klauseln.

Außerordentliche Kündigung Sie darf nicht grundsätzlich durch das Kleingedruckte ausgeschlossen werden (BGH, Az. XII ZR 55/95). Die Kündigungsgründe müssen unverschuldet sein. Bei einer dauerhaften Erkrankung ist die Rechtslage eindeutig: Eine Kündigung ist trotz anders lautender Klauseln zulässig. Ein berufsbedingter Umzug in eine andere Stadt wird hingegen nicht von jedem Gericht als Grund anerkannt.

Beitragskürzung Verschlechtert sich das Angebot des Fitness-Studios oder werden die Räume nicht sauber gehalten, ist eine Beitragsminderung nur möglich, wenn es sich beim Vertrag um einen Mietvertrag, nicht um einen Dienstvertrag handelt. Das ist Auslegungssache und muss im Einzelfall überprüft werden. In aller Regel liegt ein Dienstvertrag dann vor, wenn ein Studio-Mitglied umfassend betreut und trainiert wird. Werden lediglich die Geräte zur Verfügung und kein Trainer zur Seite gestellt, dann liegt in der Regel nur ein Mietvertrag vor.

Getränkeverbot Wenn ein Studio seinen Mitgliedern per Vertragsklausel verbietet, eigene Getränke mitzubringen, ist das unwirksam (LG Stade, Az. 4 O 35/97, noch nicht rechtskräftig). Kommt es deswegen zum Streit, sollten Sie auf Ihre eigenen Drinks bestehen und eventuelle rechtliche Schritte getrost dem Studio überlassen.

wieter unter: http://www.body-academy.com/wissenswertes/ihr-recht-im-fitness-studio/

Was steht im Vertrag?

Ist da ausdrücklich genannt, das alles ständig verfügbar sein muss.

Bei 4 Wochen ist es allerdings eine schon recht lange Zeit. Mal schriftlich anmahnen udn eine Beitragskürzung ab nächstem Monat ankündigen

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

In den AGB des Studio´s steht übrigens, das sich das Studio vorbehält, Öffnungszeiten in zumutbarer Weise zu kürzen, wenn es um kurzfristige Reparatatur und Wartungs Arbeiten geht.

Hallo! Das ist ein all inklusive Studio das sämtliche Getränke,Sauna,Solarium und ebenso alle Fitness Kurse beinhaltet. Man kann das also nur all inkl buchen.Ich bezahle somit die Sonnenbank mit, kann sie aber nicht nutzen.

Liebe Sandra, denke lieber an Deine Gesundheit und sei froh, dass das Ding nicht funktioniert. Die Bräune die Du Dir auf der Sonnenbank holst ist mit vielen Nebenwirkungen verbunden. Die Sonnenbank solltest Du als "Homo Sapiens" sowieso nur gelegentlich benutzen - also wo liegt dann ein Minderung Deines Fitness-Vertrages?