abgestelltes Fahrrad fällt gegen PKW. Kratzer und kleine Delle. Wer haftet?

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Obwohl es schon unwahrscheinlich ist, dass der Fahrradbesitzer das Rad woanders abgestellt hat, muss der geschädigte Autoeigentümer den Schaden beweisen, wozu eben auch der Schadenshergang gehört. Wenn dieser Nachweis nicht gelingt, dann muss die Vollkaskoversicherung in Anspruch genommen werden, weil dann ein Fremdverschulden nicht erweislich ist.

Ich glaube eher, dass GrafNobbi der Sache am nächsten kommt. Fakt (!) ist es schon einmal ganz bestimmt nicht, dass der Radfahrer auf jeden Fall aufzukommen hat. Ein Fahrrad ist auch sachgemäß abgestellt, wenn es auf der anderen Seite abgeschlossen "geparkt" wurde, es muss nicht irgendwo festgemacht werden. Insofern kann selbstverständlich ein Dritter das Rad z.B. über die Strasse schleudern oder sonstwie unsachgemäß verwenden. Hieraus ist m.E. gegen den Radler keine Haftung ableitbar. ( Das Beispiel mit dem Auto hinkt gewaltig )

Ich vertrete eine andere Ansicht als @GrafNobbi.

Der Schaden wurde von einem Gegenstand im Eigentum des Radfahrers verursacht. Es ist dagegen gefallen also ist es unsachgemäß abgestellt worden.

Ich kann auch nicht behaupten wenn mein auto auf einer abschüssigen stae zu rollen anfängt behaupten, ein anderer hätte die Bremse gelöst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.