lebenslanges Wohnrecht für Sohn möglich?

3 Antworten

Hallo,

danke für eure Antworten!

Ich verstehe die Antworten so:

Ich überschreibe meinem Sohn das Haus und lasse mir ein lebenslanges Wohnrecht geben in Verbindung, dass mein Sohn mich im Falle eines Falles pflegen muss. Was passiert aber, wenn die häusliche Pflege innerhalb von 10 Jahren nicht mehr sichergestellt ist und ich ins Pflegeheim muss? Muss ich dann die Schenkung zurückfordern? Mein Wohnrecht kann ich ja nicht übertragen, da das Wohnrecht ja nur für meine Person gelten würde.

Gruss Dieter

Jein, im schlimmsten aller Fälle würde man ggf. das Haus versteigern udn das Wohnrecht würde abgefunden.

Ich würde den umgekehrten Weg gehen.

An den Sohn übertragen, aber ein eigenes Wohnrecht dagegen eintragen. Damit ist die Haftung auf die Miete beschränkt, die dann für die Wohnung, die Du ja dann nicht mehr bwohnst, erzielbar ist.

Der Sohn müßte dann also wenn es zum schlimmsten Fall kommt, die Wohnung vermieten, oder selbst bewohnen udn die Marktübliche Miete zahlen.

In beiden Fällen bliebe das Haus erhalten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Ich würde auch eher den von wfwbinder vorgeschlagenen Weg gehen, also das ganze Haus auf den Sohn übertragen und sich dabei ein lebenslanges Wohnrecht ausnehmen. So verringert sich zudem der Wert der Schenkung. Du könntest sie auch ganz ausschließen, wenn du noch ein Leibgeding zusätzlich vereinbaren würdest, dass praktisch dein Sohn ein Entgelt zahlt. Dann wäre auch deine Sorge wegen einer 10jahres-Frist völlig unberechtigt, weil dann überhaupt keine unentgeltliche Zuwendung mehr vorliegt.