Kann Rechtsanwalt Vorschuss verlangen für Beantragung von Prozesskostenhilfe?
Ich habe einen Rechtsanwalt beauftragt, damit er gegen einen Schuldner von mir vorgeht und ihn auf 2000 Euro in Anspruch nimmt. Der Rechtsanwalt soll ferner einen Prozesskostenhilfeantrag stellen. Jetzt verlangt er von mir einen Vorschuss für das Verfahren der Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Darf er das überhaupt? Ich kann ihn ja nicht zahlen. Daher beantrage ich ja Prozesskostenhilfe.
2 Antworten
Das kenne ich. Das ist für den Fall, dass der Rechtsanwalt keine Prozesskostenhilfe bekommt, dann muss er auch für seine Arbeit vergütet werden. Wenn du dies nicht eingehen willst, dann befolge den Ratschlage von wfwbinder. Dann müsstest du selber den Antrag bei Gericht stellen.
Ja, kann er, weil er das Risikoeingeht, das die nciht gewährt wird.
Wenn es so knapp ist, den Antrag beim Gericht direkt stellen.