Mein Bruder und ich sind hälftige Eigentümer eines MFH, das uns unsere Mutter bereits vor 25 Jahren im Zuge einer vorgegriffenen Erbfolge übertragen hat. Im Notarvertrag ließ sie nach §1010 BGB die Erbauseinandersetzung ausschließen und verwahrte sich lebenslangen Nießnutz.
Leider ist sie nun vor zwei Jahren gestorben und seitdem herrscht Krieg zwischen mir und meinem Bruder. - Ich möchte das Haus gerne im Familienbesitz behalten, er möchte es meistbietend an einen Investor verkaufen. Mein Auszahlungsangebot an ihn scheiterte an seinen Preisvorstellungen; von meinem Vorschlag einen vereidigten Gutachter zu nehmen, will er natürlich nichts hören.
Also setzt er jetzt auf meine psychologische und finanzielle Zermürbung, um mich "weich" zu bekommen. Ein weiteres Problem ist, dass in diesem Haus ein erheblicher Sanierungsstau herrscht, u. a. müssen alle Wasser- und Heizungsrohre- sowie die Heizkörper erneuert werden und einiges mehr. Ich bin selbstverständlich sehr interessiert daran, dass dies geschieht, allerdings muss ich dafür ein Darlehen aufnehmen und dies über das Grundbuch des Hauses sichern.
Selbstverständlich wäre ich alleine Darlehensnehmerin, wobei die Höhe des Betrags nur einem Bruchteil des Wertes meiner ideellen Hälfte des Gebäude entspräche. - Jetzt lehnt mein Bruder aber seine Zustimmung, die er laut Bank als Miteigentümer geben muss, ab.
Da ich keine andere Sicherheit in dieser Höhe bieten kann, dies vermutlich auch steuertechnisch ziemlich ungeschickt wäre (das Haus steht komplett unter Denkmalschutz, außerdem lebe ich selbst in einer der Wohnungen), bringt mich diese Haltung von ihm natürlich gehörig unter Druck. Die Mieter, hätten gerne mal wieder eine funktionierende Heizung und vor allem die Sicherheit, dass sich keine Legionellen bilden können. Das passiert nämlich immer wieder mal, da es etliche Totleitungen in diesem über hundert Jahre altem Gebäude gibt.
Was kann ich tun? Welche Chance habe ich, wenn ich ihn auf Zustimmung zu meiner Finanzierung verklage? Habe ich als Teilhaberin einer GbR ein RECHT auf eine Darlehensaufnahme auf meinen Anteil? Was sagt das BGB zu diesem Thema? Vielen Dank im Voraus für Ihren Rat.