Pfändung eines Bausparvertrages zulässig?
Es besteht ein Vollstreckungsbescheid und gewusst wird vom Schuldner, dass er einen Bausparvertrag hat. Kann dieser vollständig gepfändet werden?
1 Antwort
Na klar. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an die Bausparkasse und fertig.
Kann für den Schuldner sogar sehr böse enden, denn er verliert ggf. Prämien udn Steeurvorteile.
Was natürlich nicht pfändbar ist, wäre der Anspruch auf das Bauspardarlehn.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.