Handwerker beschädigen Wand im Treppenhaus - wessen Versicherung muss zahlen?

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Der Eigentümer hat selbstverständlich vollkommen Recht! Für ihn, da er ja nicht selbst Auftraggeber war, sind die Mieter in der Haftung. Diese reichen den Haftpflichtanspruch natürlich durch und der Betriebshaftpflichtversicherer des Handwerksbetriebes reguliert die Schäden zum Zeitwert.

Ist der Betrieb aber beispielsweise nicht versichert, oder insolvent, so müssen die Mieter aus eigener Tasche zahlen. Ob vielleicht ihre Private Haftpflichtversicherung eintritt möchte ich nicht spekulieren.

Im Prinzip ist es schon so, dass der Auftraggeber der Arbeiten gegenüber dem Vermieter in der Pflicht steht, für die Reparaturkosten aufzukommen. Aber als Mieter kann man natürlich die Verursacher, also in dem Fall die Handwerker, in die Verantwortung nehmen. Deren Haftpflicht sollte eigentlich zahlen und dann der entsprechende Betrag an den Vermieter weitergeleitet werden. So würde ich es versuchen zu regeln.