Privater Verkauf von Restposten aus eigener Geschäftsauflösung

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

das ist eigentlich relativ einfach. Du hast die "Restposten" damals als Gewerbetreibender gekauft und die Kosten hierfür als Betriebsausgaben geltend gemacht.

Da du die Waren jetzt verkaufst, müssten sie Betriebseinnahmen darstellen und du bist weiterhin als normaler Gewerbetreibender mit allen Rechten und Pflichten tätig (das Gewerbe endet steuerlich nicht mit der Gewerbeabmeldung!).

Andere Sache ist es, wenn du bei Betriebsaufgabe die Waren mit ihrem tatsächlichen Wert aus dem Betrieb entnommen hast. In dem Fall hast du den Wert der Waren als Aufgabegewinn angesetzt und besitzt die Waren jetzt als Privatperson.

Ein privater Verkauf der waren ist dann grds. möglich. Es kommt natürlich auf die Menge an...wenn du 500 Handys und 100 Drucker und 200 Monitore verkaufst, dann ist das eindeutig nachhaltig und wieder gewerblich zuzuordnen.

Mein Tipp:

Geh zum Rechtsanwalt und lass dich beraten. Häufig mahnen fremde Anwälte auch nur, um ihr Honorar aufbessern zu können und keine rechtliche Grundlage zu haben.

Der Weg zum Anwalt ist halt wichtig, damit du dich wehren kannst.

Die Geschäftsauflösung, gehört schon noch zum gewerblichen Bereich.

Die Frage ist nun, wieviel Ware hast Du nach Aufgabe Deines Unternehmens übrig behalten? Hast Du schon die Gewinn ermittlung per Ende des Unternehmens aufgestellt udn dort die Übernahme dieser Reste ins Privatvermögen mit aufgeführt?

Für einen unbedarfren Dritten kann Dein verhalten schon so aussehen, das Du einfach nur mit einem Privatkonto bi eBay das gleiche machst wie vorher gewerblich, nur eben ohne Garantie und Rückgaberecht.

Ich denke mal, was Du da machst ist noch gewerbliche Tätigkeit.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.