Schaden eine Woche nach der Inspektion - Reparatur auf Kosten der Werkstatt?

1 Antwort

Die Werkstatt haftet nur fürReparaturen, die sie ausgeführt haben. Und natürlich für folgen, wenn sie unsachgemäß gearbeitet hätten.

Also, wenn Du neue Bremsbeläge bekommst und es waren falsche. Oder Die Räder wurden nciht richtig festgezogen (beides ist bei mir mal passiert). Hätte ich es nciht durch zufall gemerkt, hätten meine Erben natürlich die richtigen Bremsbelege bekommen ;-) :-)

Eine Verpflichtung und ggf. Haftung kann es im Einzelfall geben, wenn die Werkstatt eine im Inspektionsplan zwingende Überprüfung schuldhaft nicht vornimmt.

Aber zu einer vorausschauenden Arbeitsweise sind sie nciht verpflichtet. das zeichnet eventuell besonders gute aus, die sagen, wir ahben sowieso gerade die Räder runter, sollen wir die sachen die innerhalb der nächsten 4 Wochen fällig werden gleich machen? Aber eine Verpflichtung gibt es nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.