Lohnabrechnung Steuerklasse 6 keine Lohnsteuer abgezogen?

1 Antwort

Wie kommt man hier auf die SV-Beiträge, in der Lohnabrechnung?

in dem man den Gleitzonenrechner anwendet - bei diesem ergeben sich für einen Arbeitnehmer gerinngere Sozialabgaben ...... nur eigentlich geht das nicht, da das Einkommen unterhalb eines Midijobs liegt.

Frage bitte im Personalbüro nach ...... ( obwohl ich mir das eher überlegen würde, ob ich da "unsinnigerweise" schlafende Hunde wecke ..... und packe erst einmal 25% dieses Nettoeinkommens sicherheitshalber ins Sparschwein.)

Nur einmal anders herum .... wie hoch ist das Bruttoeinkommen im ersten Job?

Hallo,
im ersten Job habe ich 440€ verdient (im August)
Es war mit den Arbeitgebern vereinbart, dass dieser (erste) Job über die Lohnsteuerklasse 6 läuft. Dies wurde auch richtig abgerechnet.

Im zweiten Job (siehe Abrechnung oben) verdiene ich "normal" an die 450€ im Monat. Ich habe erst Mitte August den Job angefangen, habe 20,5 statt 34 Std. (die ich normal im Monat arbeite) gearbeitet.

Wie gesagt dieser Job (Abrechnung oben) sollte über die Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet werden, warum dies nicht passiert ist?

Und wenn Sie über die Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet haben, frage ich mich warum Sie keine Lohnsteuer abgezogen haben?

(Wie du geschrieben hast, ist diese Abrechnung eigentlich vorteilhaft für mich, also nicht "unsinnigerweise schlafende Hunde wecken".

MFG

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Hallo,

im ersten Job habe ich 440€ verdient (im August)

Es war mit den Arbeitgebern vereinbart, dass dieser (erste) Job über die Lohnsteuerklasse 6 läuft. Dies wurde auch richtig abgerechnet.

Im zweiten Job (siehe Abrechnung oben) verdiene ich "normal" an die 450€ im Monat. Ich habe erst Mitte August den Job angefangen, habe 20,5 statt 34 Std. (die ich normal im Monat arbeite) gearbeitet.

Wie gesagt dieser Job (Abrechnung oben) sollte über die Lohnsteuerklasse 1 abgerechnet werden, warum dies nicht passiert ist?

Und wenn Sie über die Lohnsteuerklasse 6 abgerechnet haben, frage ich mich warum Sie keine Lohnsteuer abgezogen haben?

(Wie du geschrieben hast, ist diese Abrechnung eigentlich vorteilhaft für mich, also nicht "unsinnigerweise schlafende Hunde wecken".

MFG

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@RedDevil1982

Du wirst so oder so eine Steuererklärung abgeben müssen - also steuerrechtlich ist das sowieso komplett egal, da bei diesem geringen Gesamteinkommen ehedem keine Lohnsteuer anfällt. Und wenn der AG zu geringe Sozialversicherungsbeiträge abrechnet - das kann Dir gleichgültig sein.

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