Welcher Bruttogehalt ist besser für mich?

2 Antworten

DEr Unterschied in der Haupttätigkeit hat bei einem Minijob keine Auswirkung. Minijob ist Minijob. Die Abgaben trägt pauschal der Arbeitgeber mit ca. 32 %. Änderung gibt es, wenn aus den 450,- Euro, 450,01 Euro werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Logischerweise ist das Nettogehalt bei 1301 Euro höher als bei 1250 Euro.

https://www.smart-rechner.de/midijob/rechner.php

das weiß ich auch,aber ich möchte noch 450 Euro dazu verdienen.Wie sieht es da mit den Abzügen aus?

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@Blume444

In beiden Fällen keine zusätzlichen Abzüge, weil der 450€Job in der Regel vom AG pauschal versteuert wird !

Der 450 €Job braucht auch nicht in die EstErklärung im folgenden Jahr.

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@Blume444

Ein sogenannter "Minijob" ist für den Arbeitnehmer sozialversicherungsfrei. Und i.d.R. übernimmt der AG auch die pauschalierte Lohnsteuer in Höhe von 2%. Sprich eine solche Tätigkeit wäre dann für den AN brutto wie netto.

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@Blume444

Bitte beachte: Ein 450 € Job ist nicht automatisch ein Minijob!!! Nur wenn dieser (Mini)Job auch bei der Minijob-Zentrale angemeldet ist, dann gelten die Vorzüge des echten Minijobs!

Wenn der Job nicht dort angemeldet ist, dann führt dies Gehalt auch steuer- und abgabenpflichtig.

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