Kann man als hauptberuflicher Daytrader/mit Aktienhandel als selbstständig anerkannt werden?

1 Antwort

Ein Sebständiger muss natürlich den vollen Krankenversicherungsbeitrag zahlen. Die Krankenkasse haben dafür spezielle Tarife.

Die AOK berechnet den Beitrag mit 14,6 % vom nachgewiesen Einkommen. Wir kein Einkommen nachgewiesen wird auf Basis von 4.687,50 berechnet. bei 14,6 % sind das 683,06 Euro.

Wird nachgewiesen (Einkommensteuerbescheid), werden die 14,6 % von dem Einkommen berechnet, mindestens aber von 1.061,67 Euro, also Mindestbeitrag 155,00 Euro.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung