Sind Mieteinnahmen aus der Türkei in Deutschland steuerpflichtig?

1 Antwort

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Artikel 6 des DBA (Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) mit der Türkei sagt, Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen sind im Land zu besteuern, in dem das Vermögen liegt.

Sie unterliegen auch nicht dem Progressionsorbehalt:

Der deutsche Gesetzgeber hat darauf reagiert und den (positiven und negativen) Progressionsvorbehalt für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung sowie aus Betriebsstätten, die in einem Land der EU oder des EWR erzielt werden, abgeschafft (§ 32b Abs. 1 Satz 2 und 3 EStG). Diese Neuregelung gilt ab 2008 (§ 52 Abs. 43a Satz 2 EStG).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

hui, hat die Türkei schon die Aufnahme in die EU geschafft?

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@Petz1900

Alles klar @Petz1900 Du hast Recht, da hatte ich nicht daran gedacht. Also Progressionsvorbehalt.

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