Autokauf priv. in Buchhaltung?

2 Antworten

Wieso sollten Sie einen Einlagewert von 1 € gut finden - dann könnten Sie doch nichts mehr abschreiben? Der Vorbesitzer muss das Fahrzeug zum Verkehrswert entnehmen (und den Buchgewinn versteuern) und Sie können es dann zum gleichen Wert einlegen und diesen Wert dann wieder abschreiben. Hätten Sie das Fahrzeug gekauft, würde es ganz genauso laufen -nur, dass dann der Wert bekannt ist.

Einlage mit dem Verkehrswert.

Quasi Privateinlage ins Anlagevermögen als Fuhrpark?
Mund dann wird das weiterhin abgeschrieben?

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@ingeborg319

Ja. Hätten Sie das Fahrzeug gekauft, könnten Sie den Kaufpreis ja auch abschreiben. Sie sollten die Schenkung und den Wert halt belegen können (der Schenker muss das Fahrzeug ja aus seinem BV entnehmen, an sich ist sein Entnahmewert natürlich Ihr Einlagewert)

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@Eifelia

Naja, wenn das Fahrzeug bereits vollständig abgeschrieben ist, hätte es ja quasi in der Buchhaltung nur noch einen Erinnerungswert von 1€. Das kann ja schlecht mein Einlagewert sein... würde ich natürlich gut finden, aber ob das so geht?!

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