Erste Tätigkeitsstätte ambulant betreutes Wohnen?

1 Antwort

Hallo,

es kommt darauf an, ob dir vom AG eine erste Tätigkeitsstätte zugeordnet wurde. 🤷‍♀️ denn......

" verzichtet der Arbeitgeber auf die dauerhafte Zuordnung der mobilen Pflegekräfte zu einer betrieblichen Einrichtung, liegt in der Regel keine erste Tätigkeitsstätte vor und alle Fahrten mit dem privaten Pkw der Mitarbeiter können nach den Reisekostengrundsätzen erstattet werden. Liegt keine erste Tätigkeitsstätte vor, ist der Arbeitnehmer außerhalb seiner Wohnung immer auswärts tätig. "

Näheres darüber erfährst du hier:

https://www.hcm-magazin.de/fahrtkostenerstattung-fuer-mobile-pflegekraefte-mehr-flexibilitaet-in-der-tourenplanung/150/10739/317797

Vielen Dank für die schnelle Antwort!

Ich habe vergessen zu erwähnen, dass ich einen Firmenwagen bekomme. Hier geht es mir um den geldwerten Vorteil. Wenn ich keine feste Tätigkeitsstätte habe, dann würde hier nur die 1% des Listenpreis vom Firmenwagen als geldwerter Vorteil zählen.

Mein Chef muss das also nach rechtlichen Grundlagen bestimmen?

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@Websche8

Für mich ist das Thema "Steuerfragen" lediglich ein Hobby, möchte deshalb betr. Dienstwagen-Versteuerung sicherheitshalber auf diesen Link verweisen, denn es kommt wiederum darauf an, wie die Nutzung vereinbart wurde:

https://www.test.de/Dienstwagen-Wie-Sie-die-private-Nutzung-am-guenstigsten-versteuern-5152332-0/

Hier sind u.a. so einige Steuerfachleute Mitglied dieses Forums.. .... evtl. kommen aus dieser Ecke hilfreichere, praxisnahe Hinweise 🤷‍♀️

🙋

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