Ist es Pflicht als verheiratete Personen eine Steuerklärung zu machen?


03.06.2020, 13:47

Und kann man die Jahre noch nachreichen oder muss ich mit einer Strafe rechnen?? Ich scheine ja noch nicht auffällig geworden sein.

3 Antworten

Bei der Kombination der Steuerklassen II & V ist die Abgebabe einer Steuererklärung verpflichtend. Und es ist Deine / Eure Aufgabe dem ohne gesonderte Aufforderung durch das FA nachzukommen :

https://www.steuerring.de/steuererklaerung-hilfe-news/news/wer-muss-eine-steuererklaerung-abgeben.html

Generell gilt: Jeder Steuerbürger muss sich selbst darüber informieren, ob er eine Einkommensteuererklärung abgeben muss! Das Finanzamt schreibt also nicht automatisch alle Pflichtveranlagten an und fordert Sie zur Abgabe der Steuererklärung auf.

Hier die wichtigsten Fälle, in denen man als Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgegeben muss:

Steuerklassen bei Ehe-/Lebenspartnern

Sie und Ihr zusammen veranlagter Partner haben Lohn bezogen und die Steuerklassenkombination III und V

https://www.anwalt.de/rechtstipps/steuererklaerung-nicht-abgegeben-was-droht-bei-verpasster-frist_136438.html

Finanzamt darf Verspätungszuschlag verlangen

Seit 2019 gilt eine Verschärfung. Für ab diesem Jahr abzugebende Steuererklärungen, wie etwa die Einkommensteuererklärung für 2018, dürfen die Finanzämter bei verspäteter Abgabe laut § 152 Abgabenordnung (AO) einen Verspätungszuschlag verlangen.

Die Steuerklassenkombination 3/5 verpflichtet grundsätzlich zur Abgabe der Einkommenssteuererklärung. Das ist aber nicht so, wenn derjenige mit der Steuerklasse 5 weder Arbeitslohn noch Lohnersatzleistungen bezogen hat.

Wegen der 3/5-Kombination seid ihr - in den Jahren, in denen ihr die Kombination hattet - zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet.