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2 Antworten

Die günstigste Steuerklasse für deine Frau ist Steuerklasse III. Allerdings wird es dadurch am Jahresende bei Abgabe der Einkommensteuererklärung, zu der ihr verpflichtet seit, zu einer Einkommensteuernachzahlung kommen. Nach der ersten Abgabe wird das Finanzamt für die folgenden Jahre ESt-Vorauszahlungen festsetzen, sodaß ihr diese jeweils am 10.03.,10.06,10.09 und 10.12. diese leisten müsst.

Ehefrau sollte Stkl. III beantragen. Je nach Höhe der abziehbaren Aufwendungen (Sonderausgaben, evtl. a.g. Belastungen) könnte bei o.g. Konstellation die Jahressteuer noch auf 0 € festgesetzt werden. Evtl. empfiehlt sich ein Nachrechnen mit dem Elster Programm (www.elsterformular.de) Bei einer Nachforderung von > 400,--€ kann das Finanzamt Vorauszahlungen festsetzen. Rein theoretischerweise kann auch Stkl. IV beantragt werden. Ist meines aber nicht sinnvoll, da dann bereits während des Jahres überschüssige Steuern bezahlt werden, die dann anteilig im Folgejahr wieder erstattet würden. Besser bei Abgabe der Steuererklärung evtl. mit einer "kleinen" Nachzahlung leben.