Hotelkosten 36.000€ absetzbar? - spannende Steuerfrage :-)

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ganz klar § 12 Nr. 1 - private Mitveranlassung. Es kann ja gleichgültig sein, ob ich einer Wohnhöhle (gibt es wirklich), einer Wohnung oder einem Schloss oder eben in einem Hotel wohne. Wohnen tut man stets privat.

Also - falls es im Hotelzimmer ein Arbeitszimmer gibt, könnte man sich darüber noch unterhalten. Aber ansonsten - nö.

Auch die zusätzlich angemietete Wohnung kann daran nichts ändern. Entweder bleibt es bei § 12 Nummer 1, oder § 4 (5) Nr. 7 ("soweit sie nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind; "). Und wenn das alles immer noch nicht greifen würde, kommt das Finanzamt garantiert mit § 42 AO (Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten) daher.

Ich sehe da keinen Weg. Allenfalls ein teilweiser Abzug könnte eventuell denkbar sein - je nach Lage der Einzelumstände.

Wenn er eine private Wohnung hätte und Hotelkosten aufgrund der dienstlich veranlassten Reise anfallen würden, dann könnte er Reisekosten absetzen. Wenn aber die Wohnung in der selben Stadt ist, wie das Hotel, dann wird es dem Finanzamt nicht plausibel erscheinen, dass Hotelübernachtungen abgesetzt werden sollen.

Generell gilt, Reisekosten sind nur absetzbar, wenn auch eine Reise stattgefunden hat. Das Finanzamt prüft die Angaben zudem auf Plausibilität.

Mehr zu Reisekosten: http://www.spesen-ratgeber.de/reisekosten-dienstreise/

Viele Grüße