Zweitwohnsitzsteuer für Dauercampingplatz ?
Wir sollen für unseren Wohnwagen auf einem Dauercampingplatz 75.- € Zweitwohnsitzsteuer zahlen, ist das rechtens ? Ich komme als Berufstätiger höchstens 4 Wochen im Jahr dazu, dort zu übernachten und fühle mich durch die Steuer gegenüber anderen Urlaubern ohne Dauerstellplatz benachteiligt. Zudem wäre eine zweite Frage - falls Steuer unausweichlich - ob es dann rechtens ist, daß man einen erhöhten Strompreis (60 ct pro kWh) auf d. Campingplatz zahlt, wenn es als 2. Wohnsitz gilt. Meine dritte Frage in diesem Zusammenhang: Ist die Zweitwohnsitzsteuer absetzbar ?
2 Antworten
Ob die Zweitwohnsitzsteuer rechtens ist, lässt sich nur anhand der zugehörigen Satzung überprüfen.
Mit dieser Satzung und dem Grundgesetz könnte man dann die Verfassungsmäßigkeit der Satzung prüfen.
Als Strompreis zahlt man in der Regel den Preis, den man mit dem Anbieter des Stromes ausgemacht hat. Wenn der keine Sondertarife für Zweitwohnsitze anbietet, dann ist das blöd.
Wovon soll die Steuer den abgesetzt werden?
Du bist nicht der einzige dem es auffällt, dass Zweiwohnungsteuer für Campingplätze erhoben wird:
www.zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=2300
Das mit dem Strompreis mußt Du mit dem Campingplatzbetreiber klären. Vermutlich läßt der sich die Investition der Elektroanlage darüber bezahlen.
Dass mit dem "absetzbar" mußt Du uns mal erklären: Glaubst Du, eine Sauftour zum Ballermann wäre steuerlich absetzbar? Klar wirst Du sagen: Nein. Und, wo soll dann der Unterschied zum Campingplatz in Pusemuckel bestehen?