Zweitwohnsitzsteuer für Dauercampingplatz ?

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Ob die Zweitwohnsitzsteuer rechtens ist, lässt sich nur anhand der zugehörigen Satzung überprüfen.

Mit dieser Satzung und dem Grundgesetz könnte man dann die Verfassungsmäßigkeit der Satzung prüfen.

Als Strompreis zahlt man in der Regel den Preis, den man mit dem Anbieter des Stromes ausgemacht hat. Wenn der keine Sondertarife für Zweitwohnsitze anbietet, dann ist das blöd.

Wovon soll die Steuer den abgesetzt werden?


Du bist nicht der einzige dem es auffällt, dass Zweiwohnungsteuer für Campingplätze erhoben wird:

www.zweitwohnsitzsteuer.de/forum/forum_entry.php?id=2300

Das mit dem Strompreis mußt Du mit dem Campingplatzbetreiber klären. Vermutlich läßt der sich die Investition der Elektroanlage darüber bezahlen.

Dass mit dem "absetzbar" mußt Du uns mal erklären: Glaubst Du, eine Sauftour zum Ballermann wäre steuerlich absetzbar? Klar wirst Du sagen: Nein. Und, wo soll dann der Unterschied zum Campingplatz in Pusemuckel bestehen?