Muss ich meiner Bank unbedingt einen Freistellungsauftrag erteilen?

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wenn nicht vom 1. Euro an die Steuer abgezogen werden soll, dann ja. Banken führen ab die Steuern ab und wenn keine Freistellungsauftrag gestellt ist, dann gilt das ab dem 1. Euro Gewinn.

Banken verrechnen jedoch intern Verluste und Gewinne, sofern sie gegeneinander verrechenbar sind. Es gibt mehrere "Töpfe" dafür.

Damit wird besteuert ab dem 1. Euro Gewinn.

Bei mehreren Banken funktioniert die Verrechnung nicht mehr, nur die einzelnen Freistellungsaufträge gelten. Hier ist der wirklich in Anspruch genommene Betrag entscheidend.

Bei komplexen Kontenverteilungen über mehrere Banken geht der Ausgleich nur über die Einkommensteuererklärung.

Zunächst mal: besteuert werden Kapitalerträge, d.h. Zinsen von Anlagen, Ausschüttungen von Fonds, Dividenden von Aktien und Gewinne aus dem Verkauf von Aktien, Fonds, Anleihen, Zertifikaten etc. Verluste werden gegengerechnet. Diese Gegenrechnung erfolgt für alle Deine Engagements bei einer Bank. Steuern fallen ab dem ersten Cent an.

Hast Du also ein Tagesgeldkonto mit Erträgen von 100 EUR im Jahr und Verluste aus Fondsverkäufen von 100 EUR, so müssen keine Steuern gezahlt werden. Wird der Fondsverkauf zuerst getätigt und dann kommen Ende des Jahres die Zinsen, dann hebt sich das auf. Fallen zunächst mal 25 EUR Zinsen zum Ende des ersten Quartals an, werden darauf Abgeltungssteuer und SolZ plus ggf. Kirchensteuer fällig. Der Fondsverkauf führt dann zur Verlustverrechnung und erstattet die gezahlten Steuern unmittelbar durch die Bank zurück. Die drei folgenden Ausschüttungen von 25 EUR werden dann gegen den Verlust gegengerechnet.

Der Freistellungsauftrag stellt max. 801 EUR p.a. (für Singles) an solchen Erträgen frei. Dafür wird keine Steuer erhoben. Du kannst also (abgesehen von allen Verlustverrechnungen) diesen Betrag erhalten, ohne dafür Steuern zu zahlen. Wird der Freistellungsauftrag irgendwann im Jahr erteilt, so gilt er immer rückwirkend zum 1.1. des Jahres. Du bekommst dann ggf. eine Steuerverprobung, d.h. Rückrechnung als wäre der Freistellungsauftrag schon zum 1.1. erteilt worden. Wurden Steuern also schon abgeführt, bekommst Du eine entsprechende Rückerstattung.

Im Prinzip kannst Du also die Freistellungsaufträge zunächst bei Null lassen und nur bei Anfall von Erträgen (oder kurz davor) diese gezielt erhöhen, wobei die Summe aller Freistellungsaufträge bei allen Banken nicht 801 EUR übersteigen darf. Man kann Freistellungsaufträge auch reduzieren, jedoch nicht unter einen bereits in Anspruch genommenen Betrag gehen.

Ohne Freistellungsauftrag wird ab dem ersten Euro Abgeltungssteuer abgeführt.

Du kannst den Freistellungsauftrag jederzeit erteilen oder ändern. Natürlich nicht unter den schon verbrauchten Freibetrag.