Können die Reparaturkosten eines Doppelparkers steuerlich abgesetzt werden?

2 Antworten

Auch wenn der Doppelparker zu einer selbstgenutzten ETW gehören sollte, stellt sich noch die Frage, ob auch er selbstgenutzt ist.

Wenn ja, dann gelten die Bestimmungen und Begrenzungen für haushaltsnahe Dienstleistungen (http://kuerzer.de/BMFhndl, u.a. mit dem Grundsatz "Alles außer Material!"). Dies gilt sowohl für die Reparatur als auch für den Austausch!

Wenn nein (oder eine gemischte Nutzung), dann kommt für die Vermietung auch ein (anteiliger) Werbungskostenabzug für die Reparatur- oder Ersatzkosten in Frage und für den selbstgenutzen Parker die Behandlung wie oben im Link beschrieben.

dankeschön, das ist ein sehr interessanter Gesichtspunkt :-)

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Die Kosten für die Reparatur oder den Austausch vorhandener Anlagen sind bei fremdvermieteten Immobilien als Werbungskosten absetzbar in voller Höhe. Deine Frage nach dem Komplettaustausch ist allerdings schon etwas merkwürdig. Natürlich ist da mehr absetzbar, aber Du mußt doch auch viel mehr zahlen.

Bei eigengenutzten Wohnungen aber sind Sanierung nur in äußerst begrenztem Umfange steuerlich relevant, nämlich als haushaltsnahe Handwerkerleistungen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsnahe_Dienstleistung

Ganz offenbar war der kaputte Zugang zum FF ein lokales Problem. Um die Zeit deiner Antwort wurde ich stets direkt auf eine Werbeplattform geführt, FF war nicht erreichbar.

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@EnnoBecker

@EB: nicht nur Du. Anstatt ff kam eine Reiseseite, an Stelle von computerfrage.net konnte man Info zu wellnessbehandlungen lesen.

Sollte beides wohl beruhigend wirken, hat bei mir nicht funktioniert.

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Dankeschön für die schnelle Antwort. Reparaturkosten und Austauschkosten liegen in diesem Fall nicht so weit auseinander und mir war nicht klar, ob dafür unterschiedliche Absetzungsmöglichkeiten gelten.

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