Handy Grundgebühr bei der Steuer absetzen

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn bei Ihnen erfahrungsgemäß beruflich veranlasste Telefon- und Internetkosten anfallen, können Sie auch ohne Nachweis einfach bis zu 20 Prozent des Rechnungsbetrags/der flatrate, höchstens allerdings 20 Euro, monatlich als Werbungskosten absetzen. Eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, dass Sie berufliche Nutzung haben, wäre dabei sehr hilfreich.

Die Sache mit dem Einzelverbindungsnachweis war früher einmal machbar, heutzutage hat nahezu jeder eine flatrate. Dieses Wissen ist beim Finanzministerium leider noch nicht angekommen.

Die Finanzministerien wissen das, nur bisher sagte das Einkommensteuergesetz: Wenn privat und beruflich nicht aufteilbar ist, dann ist die ganze Sache nicht abzugsfähig.

Und der Bundesfinanzhof sagt dazu: Wenn man etwas mit einem vernünftigen Maßstab aufteilen kann, dann teilen wir auf, aber wenn man es gar nicht vernünftig aufteilen kann und auch einen Maßstab nicht nachvollziehbar und begründet schätzen kann, dann teilen wir nix auf, und ziehen auch nix ab.

Es ist nicht die Schuld des Ministeriums oder des Gesetzgebers, dass die "flatrates" erfunden wurde, und diese nicht mehr aufteilbar sind.

0
@Meandor

"Es ist nicht die Schuld des Ministeriums oder des Gesetzgebers, dass die "flatrates" erfunden wurde, und diese nicht mehr aufteilbar sind."

Was ist denn das für eine Aussage? Läuft vermutlich unter der Rubrik "Das haben wir immer schon so gemacht ..."

Die Zeiten ändern sich, das sollten auch Ministerien merken. Politikern wird es gerade beigebracht.

0

Gerade beim Internet sollte es schwer werden weil du normalerweise kein Pauschalbetrag angeben kannst, sondern jede einzelne Leistung auflisten musst.

Stell dir das gleiche beim Auto vor. Da muss man ein Fahrtenbuch erstellen, in dem genau angegeben wird was beruflich ist und was nicht. Wieder auf Internetseiten umgemünzt wird das wohl kaum möglich sein....

Ich habe dafür eine Karte für das Internet wo ich für das Internet jeden Monat einen festen Betrag für das Internet von 13,50 € habe und damit jeden Monat auch eine Rechnung. Mit der Karte bin ich jeden Tag 24 Stunden den ganzen Monat im Netz verfügbar.Die Belege werden auch vom Finanzamt so Akzeptiert.

Du musst den Anteil der beruflichen Nutzung nachweisen können, und zwar über einen längeren Zeitraum, mindestens 3 Monate - dann könnte das klappen.

Nachweisen kann ich das ja. Habe Einzelverbindungsnachweise vom Mobilfunkanbieter mit Nummern von Kunden und Kosten. Was mich nur interessiert ist ob die Grundgebühr für die Flat angerechnet werden kann. Da ich ja auch das Internet beruflich nutze.

0