beschränkt oder besser unbeschränkt einkommenspflichtig?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

ich kenne so einen Fall nur bei Grenzpendlern. Und nun mag es sein, dass es in so einem Falle wie deinem eine Möglichkeit gibt, die sich mir nicht erschliesst.

Hier ein Link, bei dem Verweise auf das EStG angegeben sind http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steuerpflicht.htm

capri 
Fragesteller
 01.09.2012, 13:21

Danke Dir, super Link!

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EnnoBecker  02.09.2012, 16:44
@capri

So super ist der Link nun auch wieder nicht. Es wird zwar beschrieben, was unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht ist (das hätte ich weniger Worte fassen können).

Aber eine Antwort auf die Frage

Wäre es vorteilhafter einen Antrag auf unbeschränkte EST Veranlagung zu stellen

wird nicht gegeben.

Dabei ist die Antwort nicht schwer.

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capri 
Fragesteller
 02.09.2012, 21:16
@EnnoBecker

Okay lass gut sein, wir verstehen dein EGO ist angekratzt.

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EnnoBecker  04.09.2012, 18:51
@capri

Wie das? Ich hab ja nicht mal eine Antwort hier.

kopfschüttel

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Grundsätzlich sind die Einnahmen richtigerweise über die beschränkte Steuerpflicht abzugelten. Die Möglichkeit, auf Antrag die unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu erreichen, besteht nicht nur für Grenzpendler (wenn sie auch hier am meisten genutzt wird), ist aber an bestimmte Bedingungen geknüpft. (Höhe des "Welteinkommens" darf das Einkommen in Deutschland nicht wesentlich, nach meiner Erinnerung 10%, überschreiten und auch nicht über einen bestimmten Gesamtbetrag, der in Etwa dem steuerfreien Mindesteinkommen entspricht.) Der Vorteil der unbeschränkten Steuerpflicht liegt in der Absetzbarkeit diverser Werbungskosten und Sonderausgaben, deren Aufzählung hier den Rahmen sprengen würden. Im Einzelfall hilft hier nur, einen Steuerberater mit den genauen persönlichen Fakten zu versorgen und die Möglichkeiten damit zu prüfen zu lassen.

EnnoBecker  02.09.2012, 16:42

Auch diese Antwort ist besser als die hA.

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capri 
Fragesteller
 04.09.2012, 18:38
@EnnoBecker

Finde ich auch! und auf jeden Fall besser als deine zynischen Kommentare! Ihr habt hier in diesem Forum mit Leuten zu tun die sich in Rechtsfragen und Paragraphen nicht auskennen und um Hilfe bitten. Wenn ihr wirklich helfen wollt solltet ihr die Leute nicht so von oben herab behandeln. Wenn die Fragestellung nicht klar ist kann man ja auch selbst nochmal nachfragen.

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EnnoBecker  04.09.2012, 18:53
@capri

kann man ja auch selbst nochmal nachfragen.

Hatten wir getan. Lesen hilft.

Das Ergebnis: Du hast immer noch keine zielführende Antwort.

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