Frage zur Gehaltsabrechnung

1 Antwort

Hallo Stephan,

in der Tat erscheint die BAV auch bei mir mehrfach auf der Gehaltsabrechnung.

  • Zunächst zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens. Dort wird sie vom Bruttogehalt abgezogen und mindert so das zu versteuernde Einkommen.

  • Bei der Ermittlung des Netto-Einkommens (aus Brutto minus Lohnsteuer minus Sozialabgaben) wird dieser Abzug dann nicht berücksichtigt (dazu solltest Du die Summe über alle Positionen einmal von Hand nachrechnen).

  • Am Ende erscheint sie dann wieder bei den Abzügen vom Netto.

Rechne doch mal so nach oder lass es Dir von Deiner Personalabteilung vorrechnen.

Sicher ist, dass die Beiträge zur Direktversicherung nach §3 Nr. 63 EStG Deine Steuerlast vermindern und Dir helfen eine respektable Altersvorsorge aufzubauen (die Du dann nachträglich versteuern musst).