Künstler und Liebhaberei

2 Antworten

Besten Dank für eure Antworten. Nein, nicht das Finanzamt hat die Liebhaberei festgestelt, sondern anhand der öffentlichen Informationen kann ich dies in meinem Fall grob mutmaßen.

Ich prüfe soeben:

ob Liebhaberei in meinem Fall in der Tat zutrifft

wer den Tatbestand Liebhaberei festlegen muss/kann, also FA oder ich

wenn ich es darf, ob ich dies vor den ersten Einnahmen den FA anzeigen muss

ob Liebhaberei aufgrund der immensen früheren Aufwendungen für mich von Vorteil wäre

ob das Arbeitszimmer in der Wohnung all die Jahre in die Totalverlustrechnung mit einfließen darf

ob ich Einnahmen trotz Liebhaberei den FA jährlich anzeigen muss, wenn ja, wie

Den Sachverhalt Umsatzsteuerpflicht habe ich bestens verstanden, dürfte aber eher weniger zutreffen, da ich kein Umsatz größer als 17.500 Euro jährlich erwarte. Hier ist ja die Regelung unmissverständlich.

Ich möchte mich jetzt schon mal für jeglichen Input sehr bedanken.

hallo geigers, hast Du von der Finanzbehörde eigentlich schon einen Bescheid darüber, dass es sich um Liebhaberei handelt und die Aufwendungen nicht mehr abzugsfähig sind ? Beachte dies gilt nur für die Einkommensteuer. Bzgl der Umsatzsteuer gibt es den Begriff der Liebhaberei nicht, so dass hier immer eine Erklärung ab zu geben ist.