Verlustvortrag trotz geringfügigem Einkommen bei Studium

1 Antwort

Dein Studium und dein Nebenjob sind erstmal getrennt von einander zu betrachten.

Viele Ausgaben der Uni kannst aber sicherlich als Werbungskosten absetzen. Hier wäre dann nur die Frage, ob diese Ausgaben die Werbungskostenpauschale übersteigen. Nur dann macht es Sinn sie einzeln in der Steuererklärung anzuführen. Andernfalls kannst du einfach in der Erklärung die Pauschale ankreuzen und die einzelnen Rechnungen weg lassen.

Also ich blicke noch nicht 100 % durch:

Also wenn ich 4000 Euro im Jahr x verdient habe, dann bin ich ja unter dem Steuerfreibetrag.

Wenn ich jetzt Ausgaben von 2000 Euro fürs Studium habe, kann ich die als Verlust angeben, oder werden die nur von den 4000 abgezogen und es ergibt sich kein Verlust. Darauf bin ich gekommen, da ich auch schon gehört habe, dass Einkommen unter dem Freibetrag nicht angerechnet wird.

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