STEUERPFLICHT nach Grundstücksveräußerung durch Erbe

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Das deine Mutter dem Finanzamt nicht gemeldet hat, dass sie die Landwirtschaft nicht mehr betreibt, hatte wohl den Grund das sie die Entnahme aus der Entnahme aus dem Betriebsvermögen auch nicht versteuern wollte. Ich kenne landwirtschaftliche Betriebe, die seit 20 Jahre verpachtet sind und immer noch alles im Betriebsvermögen ist. Du hast das Unternehmen geerbt, also bist du auch für die Versteuerung zuständig. Ich würde die Grundstücke aus dem Betriebsvermögen heraus verkaufen. Dann müsstest du nicht alles versteuern, weil du den Buchwert abziehen kannst. Auf diesem Gebiet bin ich aber nicht so gut informiert. Vielleicht kann dir noch jemand anders aus dem Forum hier weiterhelfen.