Steuerpflicht Kinderbasar
Eine Gruppe von Frauen (nicht der Kirche angehörig und auch kein Verein) veranstaltet Kinderbasare. Für die Verkäufer fallen von ihrem Umsatz 10 % an Spende an. Diese werden vollständig abgeführt und von den Empfängern (Kirchen, Vereine, Einrichtungen) durch entsprechende Spendenbestätigungen quittiert, so dass hier keine Steuern anfallen dürften.
Zu den 10 % fallen pro Verkäufer weitere Kosten von 2,50 € als Bearbeitungsgebühren an die für die Deckung der Ausgaben bestimmt sind (wie Raummiete, Plakatedruck, Zeitungsanzeigen etc.). Sind diese steuerpflichtig?
1 Antwort
Für die Verkäufer besteht grundsätzlich sowohl hinsichtlich der Einkommensteuer und Gewerbesteuer Steuerpflicht als auch bezüglich der Umsatzsteuer, wenn die hierfür im Gesetz angegebenen Grenzen übrerschritten werden.
Für den Veranstalter (die Frauengruppe) besteht jedoch keine Einkommensteuer-, Gewerbesteuer und Umsatzsteuerpflicht, weil keine Gewinnerzielungsabsicht besteht, was durch die Spenden und Betriebsausgaben belegt wird. Die Tätigkeit ist insoweit eine "Liebhaberei".