Kann man von der Umsatzsteuerpflicht entpflichtet werden?

2 Antworten

Du brauchst keine Umsatzsteuervoranmeldung mehr machen. Freilich gibt es Gründe dies trotzdem zu tun. Ich arbeite z. B. ausschließlich als Subunternehmer am Bau. Dadurch berechne ich keine Umsatzsteuer und lasse mir in jedem Quartal per UST-Voranmeldung die Mehrwehrtsteuer meiner Einkäufe erstatten. Das FA stuft mich zwar jedes Jahr wieder als Jahreszahler ein, allerdings bitte ich dann wieder um Einstufung als Quartalszahler.

Du bist nach wie vor verpflichtet eine Umsatzsteuererklärung abzugeben. Es reicht aber, wenn du die Erklärung mit deiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2013 abgibst. Das Schreiben gilt nur für Umsatzsteuervoranmeldungen. Dieses Schreiben hat nichts mit der Kleinunternehmerregelung zu tun.

Perfekt auf den Punkt gebracht.

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Wenn Enno das schon schreibt - allemal ist dann die Antwort ein DH wert!

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Vielen Dank für die Antwort, und auch für die Bestätigung seitens Herrn Becker :-)

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