Nichteheliche Lebensgemeinschaft mit Kind

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn man der Kindesmutter, die ohne weiteres Einkommen und ohne signifikantes Vermögen ist, Unterhalt schuldet, dann kann man Zahlungen von bis zu 8004 EUR p.a. als "Unterhalt für eine bedürftige Person" steuerlich absetzen. Dafür gibt es ein Formular.

Die Unterhaltspflicht besteht ggf. sogar über die ersten drei Jahre hinaus.

Lebt man mit der Kindesmutter zusammen, so ist der Betrag von 8.004 EUR problemlos zu verargumentieren. Ansonsten muss durch Überweisungen die Zahlung der Teilbeträge nachgewiesen werden.

Und ja: man kann das auch als Freibetrag eintragen lassen.

Auf der "Seuerkarte"?

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@EnnoBecker

Auf der Seuerkarte natürlich nicht, denn die gibt es ja nicht mehr (oder gab es die jemals?). Aber als Lohnabzugsmerkmal läßt sich dies durchaus gelten machen. Die entsprechenden Anträge auf Lohnsteuerermäßigung enthalten ja auch die dafür passenden Zeilen, um den Unterhalt für bedürftige Haushalte anzugeben.

Mit dem Kind bleibt es natürlich bei 1/2. Das läßt sich nicht übertragen.

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@gandalf94305

Hallo GANDALF Von Dir bekomme ich endlich eine Antwort mit der ich etwas anfangen kann. Vielen Dank

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ist di e kindesmutter auch berufstätig,dann zur hälfte und wenn nicht,dann mit ihr sprechen ob einverstanden ist vollen betrag,denn wenn sie geld vom jobcenter bekommt,da ist die xsteuererlärung immer null,es kann sich nur postiv auswirken,wenn man arbeit hat

Wahrscheinlich hätte man die Antwort auch auf deutsch formulieren können. Also auf lesbar.

Nun ziehe ich mir solche Buchstabenwüsten nicht rein. Kann mir jemand sagen, was da getippert wurde?

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@EnnoBecker

Ich warte auf Antworten und nicht auf blöde Komentare.

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@Wilhelm51

Ich warte auf Antworten und nicht auf blöde Komentare.

Coole Einstellung. Damit heimst du dir bestimmt reichlich Kommentare der Matrix-Qualität ein. Aber das ist ja nun mal deine Sache. Dann warte eben.

Wenn ICH was wissen will, bemühe ich mich.

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Die Kindsmutter ist noch 2 Jahre in Elternzeit hat also keine Einnahmen ausser nur Kindergeld für den kleinen. Kann man dann ein ganzes Kind auf meine Karte eintragen lassen, bringt das überhaupt etwas.

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