Einkommenssteuer bei Wohnungsverkauf?

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Nein, natürlich nicht. Die "Spekulationssteuer" wäre im Grunde eine Einkommenssteuer, weil ein Gewinn eines Wohnungsverkaufs in der Einkommmenssteuererklärung angegeben wird (falls der Verkauf innerhalb der Spekulationsfrist liegt).

So kannst du dich an deinem Gewinn ohne Steuerabgabe erfreuen (Vorausgesetzt die Erbschaftssteuer wurde korrekt abgeführt; vor allem zu beachten, wenn ihr das Haus erbschaftssteuerfrei erhalten habt, dafür diese Immobilie eigentlich selbst bewohnen müsstet)