Berechnung der AfA bei ETW

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Das Finanzamt wird Dir bei der Berechnung der Afa schon den Weg aufzeigen, wie es gemacht wird. Aus der Kaufvertragsurkunde oder der Teilungserklärung sollte man entnehmen können, wieviel Anteil Grund zu dieser ETW gehört. Am Katasteramt kann man dann den Bodenrichtwert für dieses Grundstück erfragen und damit kann man den anteiligen Wert für den Grund am Kaufpreis abschätzen.

Budica: Der Miteigentumsanteil (MEA) beträgt 1.024/10.000 aus 1.265 qm = 129,54 qm x Wert des Baugrundstücks pro qm incl. Erschliessungsksoten = Bodenwertanteil.