Kann man Gutscheine von der Steuer absetzten?

3 Antworten

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Das sind zwei Baustellen.

Die erste ist der Kaufbeleg. Grundsätzlich muss man dem Finanzamt nichts "nachweisen", es sei denn, es ist ausdrücklich erwähnt. Die Glaubhaftmachung genügt. Glaubhaftmachung bedeutet aber auch, dass das Finanzamt es glauben kann oder eben auch nicht. Dann liegt es an dir, den Nachweis zu führen, weil du derjenige bist, der etwas will. Also würde ich es ansetzen.

Die zweite ist der Aspekt des Gutscheins. Je nach Gutschein kann es ein Geldgeschenk sein, das du natürlich einsetzen kannst, wie du willst. Oder es ist ein Geschenk des Artikels, den du gegen den Gutschein eingetauscht hast. In dem Fall hättest du keine eigenen Aufwendungen und damit keinen Werbungskostenabzug. Die Empfehlung lautet auch hier: Ansetzen, wenn nicht die Art des Gutscheins geradezu dagegen spricht.

Auf der Rechnung muss ausgewiesen sein, was gekauft wurde. Dann steht dort die Bezahlmethode vielleicht ausgewiesen (Bar, ec, Kreditkarte, Gutschein). Es geht nur darum, was gekauft wurde, nicht wie es bezahlt wurde.

Also solltest Du nun in das Geschäft gehen und freundlich um eine Rechnung bitten, die den gekauften Gegenstand und die gezahlte Steuer ausweist. Darauf hast Du nämlich als Kunde einen Anspruch.

Das FA erkennt keinen Beleg an, auf dem nicht drauf steht, wofür. Und die Absetzbarkeit ergibt sich aus der selbst bezahlten Eigenleistung und nicht aus einem Gutschein.

Aber wie schon mig112 sagt, versuchen kann man es, aber nicht enttäuscht sein, wenn es nicht anerkannt wird.