Kann das Finanzamt eine Abgabe der Anlage KAP für 2007 nachfordern

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Verpflichtet bist Du zu gar nix, außer bei der Ermittlung des Sachverhaltes mitzuwirken und alle notwendigen Tatsachen und Beweismittel vorzulegen (§ 90 AO).

Wenn der Steuerpflichtige nicht mitwirkt oder nicht mitwirken kann, hat die Finanzbehörde zu schätzen (§ 162 AO).

Deine Bank(en) können Dir auch heute noch sagen, wie viel freigestellt war, und sie können notfalls auch (Jahres-)Kontoauszüge nachdrucken.

Ob sich der Aufwand lohnt, bzw. gelohnt hat, erfährst Du erst, wenn das FA seine Ermittlungen abgeschlossen hat.

Sollte ein Schreiben ins Haus kommt in dem Begriffe wie "Einleitung eines Strafverfahrens" stehen, dann würde ich den Aufwand auf mich nehmen.

Ich weiß auch nicht, wieso in der Fragestellung mehrmals auf dem Begriff "Privatperson" herumgeritten wird. Ist das ne Fehlzündung?

Wer bitte sollte denn sonst noch Einkommensteuererklärungen abgeben?

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Offensichtlich hast Du mehr als 805€ freigestellt und bist in die Sonderprüfung geraten. Meist passiert das versehentlich, da die Banken das unterschiedlich handhaben. Manche Banken haben in den Formularen bis auf weiteres stehen, andere für das betreffende Jahr. Also einfach Anlage KAP abgeben und die Banken kontaktieren und nur bei einer Bank die 805€ freistellen. Schriftform wählen.