Kann man in einer Fernbeziehung doppelte Haushaltsführung geltend machen?
Ich habe eine Fernbeziehung und fahre an den Wochenenden eigentlich immer zu meinem Freund. Wenn ich Urlaub habe, bin ich auch dort. Weder der Mietvertrag läuft auf mich, noch bin ich da gemeldet, noch zahle ich bei der Miete mit. Gibt es eine Möglichkeit, wie man diese Konstellation als doppelte Haushaltsführung geltend machen kann?
3 Antworten
Es gibt ein neues Urteil, dass man auch in einer Fernbeziehung ohne dass man gemeldet ist, einen doppelten Haushalt geltend machen kann und auch die Fahrtkosten absetzen kann. Allerdings ist es wahrscheinlich einfacher, wenn man an beiden Orten gemeldet ist.
Du hast nur Chancen, wenn
-- du eine anerrkannt eheähnliche Beziehung nachweisen kannst
-- du nachweist , wo dein soig ,,Lebensmittelpunkt" liegt ( beruflich / privat ) , d.h. du musst nachweisen , dass du ( auch vorher ) eigentlich bei deinem Lebensgefährten leben ,,wolltest" Diese Nachweise sind sehr schwierig und werden häufig von FA bestritten . Du wirst dich wohl an einen Steuerberater wenden müssen .
Hier wurde ja schon einmal ein neues Urteil angesprochen. Und zwar gibt es ein urteil vom Finanzgericht Münster (AZ 1 K 4150/08 E). Da wurde gesagt, dass eine Frau, die ihren künftigen Ehemann besucht Pendelfahrten und Wohnungskosten am Arbeitsort beim Finanzamt abrechnen. Dafür muss sie nicht den Haushalt des Lebenspartners mitfinanzieren und nicht ihren ersten Wohnsitz dort gemeldet haben. Sollte es also der Fall sein, dass dein Freund auch dein künftiger Ehemann ist, trifft das Urteil wohl auf dich zu. Jedoch hat das Finanzgericht Münster Revision zugelassen.