Bebauung eines Wohnhauses auf dem Grundstück meiner Eltern

Servus,

meine Eltern haben eine stillgelegte Landwirtschaft, dort sind auf dem Grundstück wo das Wohnhaus und ehemaliger Stall steht noch Bauplätze (nicht erschlossen) zur Verfügung. Ich hatte schon einen Termin im Rathaus mit dem Oberbaumeister, von im aus dürfen wir hier ein Wohnhaus bauen.
Jetzt hat mein Bruder vor ca. 3 Jahren gebaut, auch auf dem Grundstück von meinen Eltern. Er hatte einen Bauplatz rausmessen lassen, auf sich umschreiben lassen. Also quasi in sein Privatvermögen. Ich fand es sehr heftig, das man für ein Grundstück das in unserem Besitz ist und wir es später eh mal vererbt bekommen 12000 Euro Steuern zahlen mussten. Weil schenken darf man ja heute nicht mehr.

Jetzt ist die Frage kann man da irgendwie drum rum kommen? Mit zb. Nutzungsrecht oder sonst irgendwas, weil früher oder später wird es an uns ja eh vererbt.

Unsere Steuerberaterin sagte, das wenn das Grundstück nicht im Privatvermögen ist sondern auf der Landwirtschaft, müssen meine Eltern Miete nehmen und somit haben sie Mieteinnahmen auf der Lohnsteuerkarte.

Mein Bruder meinte das Grundstück wo das Haus drauf kommt auf Privat umschreiben lassen, aber nicht auf mich sonder trotzdem noch auf meine Eltern. Wir haben aber auch keine Ahnung was für kosten da auf uns zukommen.

Hatte jetzt auch schon ein paar Informationsstellen angefragt, aber jeder sagt was anderes. Vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen.

Danke im vorraus schon mal für eure Unterstützung.

Gruß julian

Bauen, Grundstück, Landwirtschaft, Steuern
Strommast auf dem Grundstück Behindert meine Auffart.

Hallo Leute, ich bräuchte mal einen dringenden Rat von euch. Bei mir auf dem Grundstück steht ein großer Strommast der Albstadtwerke GmbH. Da ich mir letztes Jahr eine Garage gebaut habe und neben der Garage eine Auffahrt zum Haus aufgeschüttet habe stört der Strommast enorm . Meine Frau traut sich nicht mit unserem T5 hoch zu fahren. Da ich mir den Weg links neben dem Strommast letztes Jahr auch dazu gekauft habe fehlen mir ca.1,5 m in der breite durch den Strommast. Die jetzige Auffahrt ist 2.40 m breit. Im Grundbuch und im Baulastenverzeichnis ist auch nichts eingetragen. Mein Haus wird auch nicht über den Strommast versorgt sondern durch einen Erdanschluss. Letztes Jahr habe ich den Albstadtwerken dann ein Ultimatum gesetzt und ihnen mitgeteilt, dass ich rechtliche Schritte gegen sie einleite, falls sie ihn nicht von der jetzigen Stelle versetzen bzw. entfernen. Sie sagten mir dann zu, diesen im Frühjahr 2014 zu entfernen. Die Nachbarn haben auch schon eine Schriftliche Ankündigung diesbezüglich erhalten. Da ich das gesamte Grundstück pflastern möchte, wollte ich jetzt abwarten bis der Strommast entfernt wird. Jetzt haben die Albstadtwerke GmbH mitbekommen, dass ich mein Haus verkaufen möchte und nun stellen sie sich jetzt quer!!!! Ich habe vielerlei Beeinträchtigungen durch den Strommast. Z,B. Anstatt Beton zum Umbau ganz normal anliefern zu lassen, benötige ich immer eine große Betonpumpe. Ich heize mit Holz ,wenn Holz angeliefert wird, wird es unten an der Auffahrt abgekippt. Es können nur geübte Fahrer die Auffahrt mit einem PKW befahren.2.4 m breit. im Winter ist es Dank des Strommastes unmöglich die Auffahrt zu nutzen.

Was meint ihr dazu? Mfg Erkan Altun

Baurecht, Grundbuch, Grundstück, Stromanbieter
Totale finanzielle Ungleichbehandlung von erbberechtigten Geschwistern... was tun?

Hallo da draußen!

Aaalsoo, ich bin wohl in dieser typischen Situation, wie viele Andere, die in einer Familie immer völlig ungerecht behandelt wurden. Und zwar wurde mein Bruder seit je her in ALLEM (!) immer bevorteilt. Das fing in der Jugend an, als er Taschengeld bekam und ich nicht... und gipfelte irgendwann darin, dass er ein Grundstück von den Eltern bekam und ich nichts, was bis heute ungeänderter Stand de Dinge ist. Natürlich habe ich dieser "Familie" irgendwann den Rücken gekehrt und später von Dritten erfahren, dass ich ungewollt war, wenn nicht sogar ein Unfall aus einer Beziehung mit einem der Chefs meines angeblichen Vaters. Wie auch immer, Keiner weis was ganz Genaues. Soviel erst einmal zum Persönlichen.

Als nun meine Mutter vor über 10 Jahren verstarb, erfuhr ich vom Berliner Testament der Eltern und wußte dann, dass mein "Vater" Alleinerbe ist, was mir zu dem Zeitpunkt auch (noch) nichts ausmachte. Im Laufe dieser 10 Jahre hat sich mein angeblicher Vater aber leider zu einem regelrechten Ekel (moralisch gesehen) entwickelt und viele schlechte Dinge in meinem Leben angerichtet. Mein Bruder bekam weiterhin alle erdenklichen Vorzüge und Hilfen. Als ich mit meiner eigenen Familie dann irgendwann das Ekel endgültig verließ, erfuhr ich kurze Zeit darauf vom Verkauf des Hauses, das er von meiner Mutter geerbt hatte. Das ist jetzt etwa ein dreiviertel Jahr her. Auch davon habe ich nie einen Anteil erhalten. Hingegen sehe ich wie er sich in einer anderen Familie regelrecht einkauft und nun dort lebt und Alle mit seinem Geld unterstützt, in offensichtlicher Art und Weise. Man kann sagen, dass er seine Ungerechtigkeit regelrecht genießt und sich von seinen eingekauften "Freunden" am Hals lecken läßt... wie ein echtes Ekel eben.

Nun meine Frage: Gibt es irgend ein Gesetz oder irgend eine Möglichkeit, wie ich ihn finanziell belangen und zur Rechenschaft ziehen kann? Mir geht es dabi noch nicht einmal um das Geld, denn ich habe mir inzwischen eine eigene Zukunft aufgebaut und bin selbst Immobilienbesitzer. Mir geht es darum, moralisch Recht zugesprochen zu bekommen und ihn für sein abartig antisoziales Verhalten (das er im Übrigen nie begründen konnte!) anzuprangern. Ich weis, jetzt kommen die einen oder anderen Stimmen wie "hak es einfach ab" oder "was willst du mit so einem Thema hier?"... aber Leute, mir ging es wegen diesem Ekel psychisch oft schlecht und es reicht mir nicht zu wissen, dass er nach seinem Ableben in die Hölle fährt. Ich möchte ihm jetzt schon im irdischen Dasein den moralischen Prozess machen, denn wenn es einer verdient hat, dann er!

Habe ich iiirgendweine rechtliche Möglichkeit, ihn anzuklagen? Gibt es Härtefallgesetze, die in so einem Fall vielleicht greifen? Oder weis jemand einen Rat mit einem Fakt, an das ich jetzt vielleicht noch nicht gedacht habe? Mich interessiert auch, ob es andere Leute gibt, die Ähnliches erleben mussten und was die dagegen unternommen haben.

Danke für jegliche Antworten!

Erbe, Geschwister, Gesetz, Grundstück, Haus, Berliner Testament
Grundstückskauf mit Ratenzahlung an Voreigentümer = Schenkung?

Hallo liebe Community,

ich möchte demnächst meiner Oma ein Grundstück abkaufen, um in 1-2 Jahren darauf zu bauen.

Jetzt kam mir gestern eine Idee. Und zwar würde ich gerne das Grundstück kaufen und dies auch so beim Notar eintragen lassen, jedoch würde ich gerne den Geldbetrag per Ratenzahlung direkt an meine Oma leisten. Das hätte eventuell mehrere Vorteile, warf jedoch auch einige Fragen auf, die ich gerne geklärt hätte.

Vorteile:

  • Ich umgehe Kreditzinsen bei einer Bank
  • Ich könnte das Grundstück evtl. gleich als Grundschuld für einen Hauskredit nutzen, also als Eigenkapital, obwohl ich es eigentlich noch nicht abgezahlt habe.

Fragen:

  • Liegt durch das Vorgehen (Kaufen, aber per Ratenzahlung an Oma) eine Schenkung vor?
  • Was benötigt der Notar als Nachweis, dass keine Schenkung o.Ä. vorliegt? Benötigt er einen Kontoauszug, auf der die Geldbewegung des Kaufs nachgewiesen werden kann?
  • Stimmt meine These mit der Grundschuld? Oder bin ich erst dann Eigentümer, wenn ich es komplett bezahlt habe und kann es auch erst dann als Eigenkapital nutzen? Es geht doch eigentlich nur darum, wer beim Notar als eigentümer eingetragen ist, dann habe ich es auch als Eingekapital, oder?
  • Was ist, wenn das alles so funktioniert, wie ich mir das gerade vorstelle und meine Oma dann aber stirbt, bevor ich das Grundstück komplett abbezahlt habe? Wie geht es dann weiter mit der Ratenzahlung, wenn es z.B. vier Erben gibt, die sich das Erbe teilen?
  • Muss überhaupt der Umweg über die Oma erfolgen, um den Grundstückswert sofort als Eigenkapital nutzen zu können?

Vielen Dank schon vorab für eure Antworten.

Jens

Eigenkapital, Grundschuld, Grundstück, notar, schenkung
Grundstück mit meinem Bruder geerbet. Wie nun aufteilen,...?

Hallo,

mein Bruder und ich haben ein Grundstück geerbt, auf dem 2 Häuser stehen. 1 Haus ist soweit bewohnbar, muss aber mittlerweile ein wenig saniert werden. Das 2. Haus ist aus den 50er Jahren, aber mittlerweile im Grund ein Rohbau. Das Haus wurde in den letzten Jahren innen und außen bis auf die Grundmauern entkernt.

Zu meiner Frage: Mein Bruder möchte in das bewohnbare Haus einziehen, vorher natürlich noch die Sanierung durchführen. Wenn dieses geschehen ist, will er auch das "alte" Haus nach den Plänen unseres verstorbenen Vaters fertigstellen. Ich selbst verzichte auf eine Nutzung oder Anspruch der Häuser oder des Grundstücks, allerdings haben wir uns auf einen Betrag geeinigt, der mir irgendwann mal zur Verfügung stehen soll. Ich will meinem Bruder die finanzielle Freiheit lassen, sein Vorhaben umsetzen zu können. Als Grundvoraussetzung gilt auch dass mein Bruder allein im Grundbuch eingetragen wird. Deshalb die Frage, wie können wir dies umsetzen, so dass auch ich nicht auf unseren ausgemachten finanziellen Betrag verzichten muss, bzw. dieser auch abgesichert ist?

Unsere 1. Idee war, das Grundstück zu teilen, so dass jedes Haus auf einem eigenen Grundstück steht, ich auf das alte Haus einen Grundschuldeintrag an 1. Stelle mit dem ausgemachten Betrag bekomme, so dass auch mein Bruder an erster Stelle, des bewohnbaren Hauses, Kredite vergeben kann, bzw. eine Grundschuld an erster Stelle eintragen lassen kann um somit Kredite zu bekommen. Dies funktioniert leider so nicht, da das Grundstück nicht geteilt werden kann, da die beiden Häuser zu nah aneinander stehen.

Unsere 2. Idee ist jetzt, dass ich an 2. Stelle einen Grundschuldeintrag bekomme, ich aber ein "Vetorecht" bei Grundschuldeintragungen an erster Stelle bekomme, so dass die erste Stelle nicht überzogen wird um meinen Anteil, bzw. den ausgemachten Betrag nicht zu gefährden, für den Fall der Fälle... was auch immer. Allerdings wissen wir nicht, ob sowas machbar ist.

Auch haben wir ausgemacht, dass ich meinen Betrag auf eine bestimmte kommende Zeit nicht in Anspruch nehmen darf, um meinem Bruder Handlungs-Sicherheit für die kommenden Jahre geben zu können.

Weiß hier jemand Rat, was machbar ist?

Grüße, Thomas!

erbrecht, Grundbuch, Grundschuld, Grundstück, Vertrag

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