Spekulationssteuer Grundstücksverkauf in Brasilien

1 Antwort

Da Du schreibst, dass Ihr das Haus schon verkauft habt, kommt die Frage etwas spät, zu spät. Da die Spekulationsfrist nicht eingehalten wurde, ist der Gewinn in Deutschland steuerpflichtig nach § 23 EStG.

Mit dem brasilianischen Steuerrecht kenne ich mich nicht aus, also ob dort etwas anfällt, weiß ich nicht.

Den Verkaufsgewinn/-Erlös hier zu verschwiegen wäre übringens keine Lösung da das deutsche Finanzamt vermutlich fragen wird, woher das Geld für den deutschen Kauf ist.

da das deutsche Finanzamt vermutlich fragen wird, woher das Geld für den deutschen Kauf ist.

Wenn das Geld in Deutschland nicht erscheint, ist das eher unwahrscheinlich. Es bliebe dann zwar noch immer Hinterziehung, aber eben die wird ja nur bei Entdeckung bestraft - so wie jede Tat.

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@EnnoBecker

Du hast natürlich recht, aber:

Wir bleiben jetzt aber dauerhaft in Deutschland und haben uns 2011 ein Haus gekauft.

Daher gehe ich mal davon aus, dass auch der Tatbestand erfüllt ist (Geld ist hier).

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