Ungleiche Schenkungen an Kinder. Streit um Wohnrecht.

1 Antwort

Im Augenblick kann er gar ncihts fordern, weil es Schenkungen waren. Die Eltern leben noch, es ist kein Erbfall.

Das Wohnrecht belastet das Haus, die Wohnung ist völlig frei von Rechten.

Ohne die genauen Werte zu kennen, bis ich mir sicher, der Sohn hat mehr als den Pflichtteil bekommen, also passiert da überhaupt ncihts.

Grobe Kontrolle:

Wohnung unbelastet Wert 75.000,-

Haus (180.000,-) belastet mit Wohnrecht netto irgendwo zwischen 90.000,- und 120.000,- (Schätzung).

Gesamterbe vermutlich zwischen 165.000,- und 195.000,-

Prlichtteil für ein Kind minimum ca. 40.000,-.

Also keine Chance mit irgendwelchen rechtlichen Konsequenzen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.