Ungleiche Schenkungen an Kinder. Streit um Wohnrecht.
Familien hatten es schon immer in sich. Auch diejenigen, die sich sehr gut verstehen, verkeilen sich. Folgender Fall:
Vor 5 Jahren geben die Eltern ein Grundstück im Wert von 75 tEuro an den Sohn, ein 2 Fam-Haus, in dem sie Wohnrecht auf Lebzeiten haben, im Werte von 180 tEuro an die Tochter. Der Sohn verdient sehr gut und verzichtet mündlich vor den Eltern auf einen Ausgleich, wenn er weiterhin sein Jugendzimmer in dem Haus nutzen darf (für mind. 10 Jahre). Alle unterzeichnen.
Nun verkeilen sich Bruder und Schwester. Sie will ihn "rauswerfen" aus ihrem Haus. Kann er ggf. einen Ausgleich für die noch fehlenden 5 Jahre Wohnrecht einfordern, obwohl die nur mündlich vereinbart wurden und der notarielle Vertrag davon nichts erwähnt?
1 Antwort
Im Augenblick kann er gar ncihts fordern, weil es Schenkungen waren. Die Eltern leben noch, es ist kein Erbfall.
Das Wohnrecht belastet das Haus, die Wohnung ist völlig frei von Rechten.
Ohne die genauen Werte zu kennen, bis ich mir sicher, der Sohn hat mehr als den Pflichtteil bekommen, also passiert da überhaupt ncihts.
Grobe Kontrolle:
Wohnung unbelastet Wert 75.000,-
Haus (180.000,-) belastet mit Wohnrecht netto irgendwo zwischen 90.000,- und 120.000,- (Schätzung).
Gesamterbe vermutlich zwischen 165.000,- und 195.000,-
Prlichtteil für ein Kind minimum ca. 40.000,-.
Also keine Chance mit irgendwelchen rechtlichen Konsequenzen.